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Geschrieben von: Robert Mertens

Seit 8 Jahren verfasse Ich Ratgeber zum Thema SCHUFA und Bonitätsprobleme

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Löschfristen der SCHUFA

Bei der SCHUFA werden diverse Informationen von Bundesbürgern gespeichert. Zu einem Abruf kommt es immer dann, wenn ein Kredit beantragt, ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen oder ein Kauf auf Raten gewünscht ist. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann zur Folge haben, dass das Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, die Vertragszusage verweigert. Dennoch muss nicht alles, was in die SCHUFA eingetragen wurde, auch auf ewig dort verbleiben. Schließlich gelten gesetzliche Löschfristen für die Schufa. Im Folgenden gehen wir auf diese Fristen ein und nennen ebenfalls Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen negativen Eintrag in der SCHUFA umgehend löschen zu lassen.

Zusammenfassung

  • Die SCHUFA speichert Informationen von Bundesbürgern, die für Kredite, Mobilfunkverträge und Ratenkäufe relevant sind.
  • Es gelten gesetzliche Löschfristen für die SCHUFA, die bestimmen, wie lange bestimmte Daten gespeichert werden dürfen.
  • Die Speicherfristen werden durch die europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) reguliert.
  • In der Regel werden Einträge in der SCHUFA für drei Jahre gespeichert, beginnend ab dem Tag der Begleichung der entsprechenden Forderung.
  • Bei Ratenzahlungen bleibt der Eintrag solange bestehen, bis alle Forderungen beglichen wurden, plus drei weitere Jahre.
  • Kreditkarten und Girokonten werden gelöscht, wenn die SCHUFA über deren Auflösung informiert wird.
  • Negative Auswirkungen auf den SCHUFA-Score haben unter anderem Mahnbescheide, gekündigte Kredite, Zwangsvollstreckungen, Insolvenzanträge und Einträge ins Schuldnerverzeichnis.
  • Es gibt verschiedene Löschfristen, je nach Art der Einträge. Einträge im Zusammenhang mit Privatinsolvenzen werden nach zehn Jahren gelöscht.
  • Anfragen zu Krediten werden nach zwölf Monaten entfernt, während Konditionsanfragen den SCHUFA-Score nicht beeinflussen.
  • Falsche, unvollständige oder veraltete Daten können auf Antrag gelöscht werden.
  • Es ist ratsam, eine SCHUFA-Selbstauskunft einzuholen, um mögliche Fehler zu entdecken und korrigieren zu lassen.

Europaweit geltende Verordnung zu Speicherfristen

Für die SCHUFA gelten, wie für Wirtschaftsunternehmen im allgemeinen, Regeln. So muss sie sich etwa an die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO halten. In dieser Verordnung ist europaweit der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt. Diese gelten ohne Einschränkungen ebenfalls für die in Deutschland tätige Auskunftei. Allerdings bezieht sich das im Rahmen der genannten Frist auf die Speicherfristen. So ist es dem Unternehmen etwa nicht erlaubt, Mahnbescheide, Haftbefehle oder Zahlungsausfälle, die schon sehr lange zurückliegen, zu speichern.

Wichtig:

Im Regelfall erfolgt eine Speicherung der Einträge in der SCHUFA für drei Jahre. Die damit einhergehende Löschfrist beginnt allerdings erst ab dem Tag, an dem die entsprechende Forderung beglichen wurde.

Wird also eine Ratenzahlung – etwa bei einem Versandhaus – beantragt, bleibt diese so lange Teil der SCHUFA-Auskunft, bis die letzte Forderung beglichen wurde; plus die anschließend geltenden drei Jahre. Allerdings wird dieser Eintrag nur dann gelöscht, wenn das Versandhaus die einwandfreie Begleichung der Forderung mitteilt. Interessant ist in Bezug auf Kreditkarten und Girokonten zudem, dass diese gelöscht werden, sobald die SCHUFA von der entsprechenden Kontoauflösung informiert wird. Mit einer “sauberen” SCHUFA-Auskunft können Kunden dank guter Bonität zu günstigen Konditionen Kredite aufnehmen, Ratenkredite abschließen oder Mobilfunkverträge realisieren.

Was hat negative Auswirkungen auf den SCHUFA-Score:

  • Mahnbescheid
  • Gekündigte Kredite
  • Zwangsvollstreckungen
  • Insolvenzanträge
  • Einträge in das Schuldnerverzeichnis
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Löschristen im Überblick

Wie bereits erwähnt, gilt für Kreditforderungen eine Frist von drei Jahren ab letzter Tilgung. Gleiches trifft für Käufe über das Internet oder beim Händler direkt zu, bei denen Ratenvereinbarungen getroffen werden. Doch es gibt ebenfalls Varianten, in denen eine Löschung der gespeicherten Daten umgehend zu erfolgen hat, die Löschung nach zwölf Monaten stattfindet oder aber erst nach zehn Jahren.

Wer eine Privatinsolvenz inklusive Restschuldbefreiung durchsetzt, der kann mit der Löschung seiner Daten bei der SCHUFA nach zehn Jahren rechnen. Denn die Informationen hierüber bleiben drei Jahre lang im Abschluss an das Verfahren bestehen. Geht man von einem Insolvenzverfahren von sieben Jahren aus und rechnet die regulären drei Jahre Löschfrist hinzu, werden daraus genannte zehn Jahre, in denen eine Auskunft bei der SCHUFA stets die Privatinsolvenz enthalten wird. Erst ab dem elften Jahr verschwindet diese.

Nach zwölf Monaten hingegen werden Anfragen zu Krediten tagesgenau wieder entfernt. Das bedeutet für jeden Menschen, der eine Kreditanfrage bei einem Kreditinstitut stellt, einen Eintrag bei der SCHUFA. Je mehr Anfragen also zu Krediten gestellt werden, desto schlechter fällt der Score, der von der SCHUFA erstellt wird, aus. Insofern ist es für an einem Kredit Interessierte wichtig, statt einer Kreditanfrage erst einmal eine Konditionsanfrage zu stellen. Im Gegensatz zur vorher genannten wird diese nicht eingetragen und verschlechtert somit nicht die Rückmeldung der Auskunftei.

Finden sich in einem SCHUFA-Eintrag Daten, die falsch, unvollständig oder veraltet sind, erfolgt eine umgehende Löschung. Allerdings wird der Einwand auf deren Richtigkeit hin erst überprüft und findet nur statt, wenn der Betroffene hierzu auffordert.

Was tun, wenn der SCHUFA-Score nicht stimmt?

Die SCHUFA gibt an, dass die Daten von über 90 Prozent der gespeicherten Personen positiv sind. Dennoch kann es passieren, dass Menschen ein Kredit aufgrund ihrer schlechten Bonität verweigert wird oder ein Kauf auf Raten aus demselben Grund scheitert. Wer sich sicher ist, seinen Zahlungsverpflichtungen immer pünktlich nachzukommen, in der Vergangenheit nicht insolvent war oder gar inhaftiert war, der könnte zu den Menschen gehören, bei denen es zu einem Fehler gekommen ist. Ebenfalls kann es sein, dass Löschfristen fälschlicherweise nicht eingehalten wurden, da Rückmeldungen fehlten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll sich eine SCHUFA-Selbstauskunft einzuholen.

Jedes Jahr hat der Bundesbürger das Recht, sich kostenlos eine Auskunft über sich selbst bei der SCHUFA anzufordern. So ist es möglich, unkompliziert Fehler aufzudecken und diese bei Richtigkeit löschen zu lassen. Dafür bedarf es selbstverständlich der zum Fall passenden Unterlagen. Ergibt sich aus der Rückmeldung vom Unternehmen die Korrektheit, erfolgt eine unverzügliche Löschung.

FAQ: Häufige Fragen zu den SCHUFA Löschfristen

Wann wird ein Schufa-Eintrag automatisch gelöscht?

Einfache Kreditanfragen verschwinden in der Regel nach zwölf Monaten. Ein getilgter Kredit kann auch nach der Rückzahlung bis zu drei Jahre gespeichert werden. Werden Fälligkeiten versäumt, kann der SCHUFA-Eintrag bis zu 4 Jahre bestehen.

Wenn alles bezahlt ist, wie lange kann ein Schufa-Eintrag gültig sein?

Bei der Schufa gibt es keine Möglichkeit, Einträge lebenslang zu speichern. Nach einem bestimmten Zeitraum werden sie gelöscht. Grundsätzlich werden sie nach drei Jahren gelöscht, sofern alle ausstehenden Zahlungen geleistet wurden. Der Kredit muss getilgt und/oder Mahnbescheide beglichen sein.

Ist man nach 3 Jahren automatisch raus aus Schufa?

Die Schufa löscht getilgte Kredite 3 Jahre nach deren Rückzahlung. Auch die Daten von Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, wie z.B. die eidesstattliche Versicherung, werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. In beiden Fällen beginnt die Löschfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres.

Wie lösche ich einen Schufa-Eintrag?

Berechtigte SCHUFA-Einträge können nicht vorzeitig gelöscht werden. Der Schuldner muss zunächst alle offenen Forderungen begleichen. Der Eintrag wird beim zuständigen Amtsgericht gelöscht, nachdem der Schuldner alle offenen Forderungen beglichen hat.

Wann werden Schufa-Einträge unter 1000 EUR gelöscht?

Das hängt davon ab, aus welchem Grund ein Schufa-Eintrag erstellt wurde. Falsche Einträge werden von der Schufa sofort gelöscht, wenn sie gemeldet werden. Einträge für Forderungen unter 1.000 EUR, die beglichen wurden, werden auf Antrag ebenfalls gelöscht.

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Author
Robert Mertens

Experte rund um das Thema SCHUFA und Bonität

Ich bin Robert Mertens, ein erfahrener Autor und Experte rund um das Thema negative SCHUFA-Einträge und schlechte Bonität. Mit über 60 verfassten Artikeln und Gastbeiträgen in renommierten Zeitungen habe ich mich seit 2015 auf trotz-schufa.org als verlässliche Quelle für hochwertige, seriöse Informationen etabliert.

Obwohl ich keine formale Ausbildung im Finanzwesen habe, habe ich durch mein BWL- sowie VWL-Studium viel über Finanzen gelernt und mir darüber hinaus durch intensive Recherche sowie den Austausch mit Experten ein fundiertes Wissen aufgebaut.

Meine Artikel bieten Ihnen verlässliche und gut recherchierte Inhalte, die Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ich möchte, dass Sie Ihre finanzielle Situation verbessern können und auch trotz negativer SCHUFA-Einträge oder schlechter Bonität, alle für das Leben notwendigen Verträge abschließen können.

Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.