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Geschrieben von: Robert Mertens

Seit 8 Jahren verfasse Ich Ratgeber zum Thema SCHUFA und Bonitätsprobleme

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Drittschuldner? Was ist das?

Wenn Sie Schuldner eines Schuldners sind, werden Sie im Zwangsvollstreckungsrecht als Drittschuldner bezeichnet. Das tritt beispielsweise ein, wenn Sie Arbeitgeber sind und Ihr Arbeitnehmer Kreditraten nicht zahlen kann. Gläubiger (in diesem Fall das Kreditunternehmen) können Sie als außenstehende Instanz zum Drittschuldner machen. Was es mit dem Drittschuldner auf sich hat, welche Pflichten bestehen und vieles mehr, lesen Sie in unserem Artikel.

Woher kommt der Begriff Drittschuldner?

Der Begriff Drittschuldner stammt aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Dabei ist der Name wahrlich Programm, denn gemeint ist nicht der klassische Schuldner, sondern der Schuldner vom Schuldner. Es handelt sich um eine Möglichkeit der Abgrenzung, damit zwischen einem klassischen Vollstreckungsschuldner und einem Drittschuldner unterschieden werden kann.

Wie wird man zu einem Drittschuldner?

Sie können zum Drittschuldner werden, indem Sie Schuldner eines Schuldners sind. Dies tritt jedoch nicht nur in Fällen der Zwangsvollstreckung auf, sondern auch in den Bereichen Verpfändung, Bankwesen und Sicherungsabtretung. Es gibt viele Möglichkeiten, selbst zum Drittschuldner zu werden.

  • Beispiel 1

    Sie sind Arbeitgeber einer Person, deren Arbeitslohn gepfändet wird. Nun sind Sie als Arbeitgeber Drittschuldner der Lohnzahlung.

  • Beispiel 2

    Ein weiteres Beispiel kann zwischen Kreditinstitut, Vermieter und Mieter auftreten. Wenn ein Vermieter Eigentümer einer Wohnung ist, erhält er Miete vom Mieter und muss selbst eine Rate an das Kreditinstitut zahlen. Wenn diese Rate nicht bezahlt wird, dann wird der Vermieter zum Schuldner und der Mieter zum Drittschuldner. In solch einem Fall kann es sein, dass der Mieter die Miete nicht mehr wie gewohnt an den Vermieter zahlen muss, sondern stattdessen an den Gläubiger.
    Dies wäre in dem Fall das Kreditinstitut, welches die Kaltmiete direkt vom Mieter (also dem Drittschuldner in dieser Situation) erhält. Wichtig ist auch hier, dass der Mieter nicht direkt an den Vermieter zahlt, sondern als Drittschuldner an den Gläubiger, da sonst eine doppelte Zahlungsverpflichtung riskiert wird.

  • Beispiel 3

    Sie sind Arbeitgeber einer Person, die die Abzahlung des Autos nicht mehr leistet. Der Autohändler ist beispielsweise der Gläubiger, Ihr Arbeitnehmer der Schuldner. Sie selbst sind eigentlich nicht betroffen, aber durch die Situation können Sie zum Drittschuldner werden. Wenn der Gläubiger die offene Forderung einholen möchte, können sowohl Arbeitgeber, Versicherer als auch Kreditgeber zu Drittschuldnern werden.

Welche Pflichten hat ein Drittschuldner?

Ab der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dürfen Drittschuldner nicht mehr wie gewohnt Zahlungen tätigen. Der Hintergrund besteht darin, dass Sie im schlimmsten Fall mehrfach zahlen würden. Wenn Sie also beispielsweise Arbeitgeber sind und zum Drittschuldner werden, dürfen Sie nur den Teil des Gehaltes auszahlen, der als unpfändbar gilt.

Eine weitere Pflicht des Drittschuldners ist die Drittschuldnererklärung. Diese wird auch Drittschuldnerauskunft genannt und darf vom Gläubiger verlangt werden. Als Drittschuldner haben Sie bis zu 14 Tage Zeit, um diese Drittschuldnererklärung abzugeben. Die 14 Tage beginnen am Tag der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Welche Angaben muss eine Drittschuldnererklärung enthalten?

Welche Inhalte eine Drittschuldnererklärung aufweisen muss, ist in § 840 Absatz 1 ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Demnach muss sie beispielsweise die Frage beantworten, inwiefern die Forderung begründet ist, welche Ansprüche bestehen und vieles mehr. Auch ein Blick in die Vergangenheit und auf andere Gläubiger ist Bestandteil der Drittschuldnererklärung. Weitere Informationen finden Sie in diesem kostenfreien Ratgeber von Schuldnerberatung.de: https://www.schuldnerberatung.de/drittschuldner/.

Drittschuldner müssen mithilfe der Drittschuldnererklärung ihrer Auskunftspflicht nachkommen. Im schlimmsten Fall können Gläubiger auch gegenüber dem Drittschuldner Klage einreichen, wenn dieser beispielsweise die Drittschuldnererklärung nicht oder nicht fristgerecht einreicht oder nicht zahlt.

Was bedeutet ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) bei Drittschuldnern?

Der soeben erwähnt Beschluss wird auch PfÜB genannt, in langer Form Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Beschluss lässt sich beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dies gilt, wenn Gläubiger bei ihrem Schuldner eine Forderung (zum Beispiel eine Insolvenzforderung) geltend machen wollen.

Zum Teil darf dieser Beschluss auch ohne Richter ausgestellt werden. Mithilfe des Beschlusses sind Gläubiger ermächtigt, eine Pfändung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Das kann beispielswese das Finanzamt als Gläubiger sein, welches durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Möglichkeit erhält, beim Drittschuldner ein Pfandrecht zu erwirken. Wenn ein Gläubiger für einen PfÜB nicht auf das Gericht angewiesen ist, spricht man von einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Welche Drittschuldner werden zuerst kontaktiert?

Besteht ein derartiger Beschluss, haben Gläubiger die Möglichkeit, Drittschuldnern zu kontaktieren. Stehen wiederum mehrere Drittschuldner auf der Liste, dann werden jene Drittschuldner, die ganz oben auf der Liste stehen, zuerst kontaktiert.

Auch eine frühzeitige Benachrichtigung ist möglich. Dies tritt ein, wenn eine Pfändung bevorsteht. Somit können Gläubiger Drittschuldner auffordern, keine Zahlungen mehr an den Schuldner vorzunehmen, da eine Pfändung bevorsteht.

 

Photo by Towfiqu barbhuiya on Unsplash

Author
Robert Mertens

Experte rund um das Thema SCHUFA und Bonität

Ich bin Robert Mertens, ein erfahrener Autor und Experte rund um das Thema negative SCHUFA-Einträge und schlechte Bonität. Mit über 60 verfassten Artikeln und Gastbeiträgen in renommierten Zeitungen habe ich mich seit 2015 auf trotz-schufa.org als verlässliche Quelle für hochwertige, seriöse Informationen etabliert.

Obwohl ich keine formale Ausbildung im Finanzwesen habe, habe ich durch mein BWL- sowie VWL-Studium viel über Finanzen gelernt und mir darüber hinaus durch intensive Recherche sowie den Austausch mit Experten ein fundiertes Wissen aufgebaut.

Meine Artikel bieten Ihnen verlässliche und gut recherchierte Inhalte, die Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ich möchte, dass Sie Ihre finanzielle Situation verbessern können und auch trotz negativer SCHUFA-Einträge oder schlechter Bonität, alle für das Leben notwendigen Verträge abschließen können.

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