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Geschrieben von: Robert Mertens

Seit 8 Jahren verfasse Ich Ratgeber zum Thema SCHUFA und Bonitätsprobleme

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Einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen: So geht es!

Nicht alle Betroffenen wissen, dass sie einen fehlerhaften oder negativen SCHUFA-Eintrag haben. Noch weniger wissen über die negativen Folgen und ihre eigenen Rechte Bescheid. Dabei darf jeder Bürger einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Damit hat es jeder selbst in der Hand, falsche Negativeinträge löschen zu lassen und somit die eigene Kreditwürdigkeit im Rahmen des Möglichen aufzupolieren.

Nachfolgend erhalten Sie von uns eine umfangreiche Anleitung, wie Sie einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag löschen lassen und was Sie tun können, wenn die SCHUFA die Löschung des Eintrags nicht vornehmen möchte.

Das Wichtigste:

  • Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, einen ungerechtfertigten SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen und damit die Möglichkeit, falsche Negativeinträge zu korrigieren und seine Kreditwürdigkeit zu verbessern.
  • Die SCHUFA löscht negative Einträge in den meisten Fällen nach drei Jahren automatisch aus ihren Unterlagen, sofern die Gläubiger die Erfüllung der Zahlung melden.
  • Um festzustellen, ob unerwünschte Angaben in der SCHUFA-Datei vorhanden sind, können Betroffene einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft auf der SCHUFA-Website anfordern.
  • Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern in den SCHUFA-Einträgen können Personen direkt bei der SCHUFA oder bei der Quelle des Eintrags um Korrekturen oder Löschungen bitten.
  • Für die vorzeitige Löschung von SCHUFA-Einträgen gibt es bestimmte Voraussetzungen und Verfahren, wie z. B. die unverzügliche Rückzahlung von Kleinstschulden oder die Streichung aus dem Schuldnerverzeichnis.
  • Die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Arten von SCHUFA-Einträgen sind unterschiedlich und reichen von der sofortigen Löschung fehlerhafter Einträge bis zu drei Jahren für Kreditkartenkonten und erfüllte Kreditforderungen.
  • Einzelpersonen haben das Recht, Berichtigungen oder Löschungen von SCHUFA-Einträgen zu verlangen, wenn ein Vertragspartner sich weigert, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder einen Eintrag zu Unrecht aufbewahrt.
  • Der SCHUFA-Ombudsmann kann als neutraler Vermittler eingeschaltet werden, um eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Betroffenen und dem Vertragspartner zu finden.

Was ist die SCHUFA?

schufa logo

SCHUFA ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es handelt sich dabei um eine private Gesellschaft, die als Aktiengesellschaft strukturiert ist. Die Vorläufer der Auskunftei existiert bereits seit den 1920er-Jahren. Das ist einer der Gründe, warum die Schufa bei Banken, Kreditinstituten, Versicherungen und im Handel sowie in vielen weiteren Geschäftsfeldern ein langjähriger und anerkannter Partner der Unternehmen ist. Denn die Auskunftei bietet etwas, was sich jedes Unternehmen wünscht: Die Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners oder Kunden.

Wichtig: Die SCHUFA speichert keine Daten zum Vermögensstand. Das heißt, Guthaben, Aktien oder andere Anlagen fließen nicht in die Berechnung ein!

Die SCHUFA sammelt Daten. Dabei handelt es sich in erster Linie um persönliche Daten wie Anschrift, Geburtsdatum sowie Daten von Dritten. Das sind Informationen über die Kreditwürdigkeitseinstufung bei Banken, die Rückzahlung von Krediten, das Bedienen von Ratenzahlungen und den Verzug im Zahlungsverkehr.

Anhand dieser Daten erstellt die SCHUFA einen Score, mit dem sie die Kreditwürdigkeit einer Person nach bestimmten Algorithmen berechnet. Die Kunden unterstützen notgedrungen diese Berechnungen durch die Unterzeichnung der sogenannten SCHUFA-Klauseln. Darin erteilen sie den (potenziellen) Vertragspartnern wie Banken oder Händlern das Recht, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen.

Bei (allgemeinen) Anfragen gibt die SCHUFA Informationen wie den Score sowie die allgemeine Kreditwürdigkeit und Zahlungsmoral weiter. Bei gezielten Anfragen erteilt die SCHUFA Auskunft über die gesamte finanzielle Situation einer Person – soweit diese aktenkundig ist. Die anfragenden Unternehmen liefern im Gegenzug aktuelle Daten zum Kunden bzw. Interessenten. Dieses Wechselspiel ist ein Ansatzpunkt, um einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Dazu ist es wichtig, den Score zu verstehen.

Was ist der SCHUFA-Score und wie wird dieser Wert errechnet?

Der Score spiegelt in einer Prozentzahl die Kreditwürdigkeit wieder. Es gilt: Je höher der Wert, desto niedriger ist die Kreditausfall-Wahrscheinlichkeit. Sehr gute Werte liegen oberhalb von 95 Prozent. Bereits unter 90 Prozent beginnt demnach ein deutlich erhöhtes Risiko. Unter 80 Prozent ist das Ausfallrisiko sehr groß und unter 50 Prozent sogar sehr kritisch.

Schlechter ist nur, gar keinen Score mehr zu bekommen. Denn dann liegen negative Einträge vor, die einen Kredit- oder Vertragsabschluss unwahrscheinlich werden lassen. Solche Einträge können Betroffene jedoch unter Umständen löschen lassen.

schufa score
SCHUFA-Score Infografik von Heise.de

Den Score errechnet die SCHUFA anhand eines nicht veröffentlichten Verfahrens. Neben den Informationen der Banken und anderen Unternehmen fließen unter anderem auch Hochrechnungen auf Basis der persönlichen Daten ein. Die Verantwortlichen weisen jedoch darauf hin, dass sie keine Sozialdaten (Nationalität, Religion usw.) sowie nur in Ausnahmefällen Geo-Daten nutzen. Geo-Daten sind Wahrscheinlichkeitsrechnungen auf Basis des Wohnumfeldes, wobei gewichtete Daten der Nachbarn zur Berechnung des Scores herangezogen werden.

Weiterführend: SCHUFA-Score verbessern

Was ist ein negativer SCHUFA-Eintrag?

Der Score ist nicht gleichzusetzen mit einem SCHUFA-Eintrag. Ein negativer Eintrag ist eine konkrete Verfehlung, die von einem Gläubiger bzw. Vertragspartner an die Auskunftei übermittelt wird. Voraussetzungen für einen SCHUFA-Eintrag sind:

  • Eine Forderung ist unwidersprochen offen,
  • das Erfüllen der Forderung hat der Gläubiger zweimal rechtsgültig angemahnt,
  • der Gläubiger hat eine negativen SCHUFA-Eintrag angekündigt.

Sind diese Bedingungen erfüllt, nimmt die Auskunftei die Daten in die Akte auf. Bei Anfragen gibt sie diese Daten mit heraus.

Wann löscht die SCHUFA ihre Einträge automatisch?

Nicht alle Einträge lassen sich löschen. Es gibt jedoch bestimmte Fristen, nach denen die SCHUFA negative Daten aus den Akten entfernt bzw. entfernen muss. Für fast alle negativen Einträge gilt eine Dreijahresfrist (nach Erfüllen). Das heißt: Eidesstattliche Versicherungen, bezahlte Baufinanzierungen und Ratenkredite, Mahnbescheide, negative Einträge aufgrund von fehlenden Zahlungen für Kreditkarten, Handyverträge oder auch Girokonten – all das wird nach drei Jahren gelöscht. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger den Vollzug der Zahlung melden.

Eine Ausnahme sind Anfragen für Kredite und Ratenzahlungen sowie Kontoeröffnungen. Diese Anfragen löscht die SCHUFA nach einem Jahr, die Daten gibt sie jedoch bereits nach zehn Tagen nicht mehr heraus.

Gut zu wissen: Beim automatischen Löschen aller Daten gilt der Ablauf des Kalenderjahres nach Erfüllen der Forderung bzw. Aufheben eines Sachverhaltes. Wenn beispielsweise ein Mahnbescheid im März 2017 erfüllt ist, löscht die SCHUFA diesen Eintrag erst zum 31.12.2020!

An dieser Stelle ist die Auskunftei den gesetzlichen Anforderungen unterworfen. Allerdings ist der Datenbestand des Unternehmens so groß, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Es ist daher möglich, dass die SCHUFA bei einer Bonitätsprüfung veraltetete Daten herausgibt.

Erst die Selbstauskunft prüfen

meine schufa website

Um überhaupt herauszufinden, ob bei der SCHUFA unerwünschte Details hinterlegt sind, ist eine Selbstauskunft hilfreich. Laut § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes hat jede Person das Recht auf Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten. Eine solche SCHUFA-Auskunft ist einmal im Jahr kostenlos und kann über die Webseite meineschufa.de eingeholt werden.

Achtung: Der Weg dorthin ist nicht einfach zu finden. Daher haben wir hier den Direktlink: “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“.

Wählen Sie in der Tabelle “Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)” und klicken Sie auf “Jetzt bestellen”. Nach dem Klick werden Sie zum Bestellformular weitergeleiteit.

Die Prozedur ist nicht besonders elegant. Unter anderem fordert die Auskunftei eine Kopie des Personalausweises oder Alternativen. So müssen Interessierte etwas Zeit investieren, um die Selbstauskunft auf den Weg zu bringen. Diese kommt dann nach zwei bis vier Wochen per Post.

schufa selbstauskunft formular

Nun gilt es, die darin enthaltenen Angaben genau zu lesen und jeden einzelnen Eintrag zu prüfen. Die Auflistung kann je nach bisherigem Agieren umfangreich sein. Wer häufig Waren in Raten bezahlt, laufende Kredite besitzt oder um ein Darlehen gebeten sowie in letzter Zeit Konten eröffnet hat, wird mit einer längeren Liste von Einträgen konfrontiert.

Die Selbstauskunft enthält entsprechende Daten sowie eine grobe Einschätzung der daraus resultierenden Kreditwürdigkeit. Hier heißt es jetzt genau aufzupassen. Denn diese Daten werden auch in ähnlicher Form bei Anfragen von Banken und anderen Unternehmen weitergegeben. Wer in seiner SCHUFA-Selbstauskunft eine mäßige Kreditwürdigkeit in einem Teilbereich oder gar eine schlechte Einstufung findet, sollte die zugrundeliegenden Einträge unter die Lupe nehmen. Denn sind diese fehlerhaft, muss die Auskunftei die Einträge auf Wunsch des Betroffenen ändern oder löschen.

Wichtig: (Fast) immer wurden die Datensätze von Dritten an die SCHUFA übermittelt. Daher muss in vielen Fällen der Betroffene die Angaben dieser Dritten korrigieren lassen. Erst dann berücksichtigt die SCHUFA die korrekten Werte. Mehr dazu finden Sie in der Anleitung unterhalb.

So können Sie einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen

schufa eintrag löschen icon

Grundsätzlich enthält eine SCHUFA-Auskunft negative und positive Einträge. Kreditanfragen, bezahlte Kredite und auch Zahlungsverzüge befinden sich je nach Betroffenem in der Auflistung. Daher bedeuten viele Punkte nicht zwingend etwas Negatives. Dennoch kann es Einträge in der SCHUFA-Auskunft geben, die ein Betroffener löschen lassen möchte.

Zu prüfen sind daher zuerst folgende Punkte:

  • Stimmen die Einträge?
  • Stimmen alle Details wie Daten und Summen?
  • Sind die Einträge aktuell?

Sofern Unstimmigkeiten auftreten, können die Betroffenen diese SCHUFA-Einträge korrigieren oder löschen lassen. Dabei gibt es folgende Varianten:

1. Die Einträge stimmen und können nicht korrigiert/gelöscht werden.

Der ärgerlichste Fall für die Betroffenen ist, dass die Daten negativ auf die Bonität wirken, aber korrekt sind. In diesem Fall müssen sie die gesetzliche Löschfrist abwarten, sofern es sich nicht um einen Sonderfall handelt.

2. Die Einträge können direkt bei der SCHUFA korrigiert/gelöscht werden.

Sogenannte fehlerhafte Positivmerkmale wie eine veraltete oder falsche Adresse können die Betroffenen direkt bei der SCHUFA ändern lassen. Dazu sollten sie ein Einschreiben mit Rückschein verwenden und dem Schreiben entsprechende Nachweise beilegen (z. B. Kopie des Dokuments vom Einwohnermeldeamt).

3. Die Einträge müssen bei einem Dritten korrigiert/gelöscht werden.

Ein anderer Fall sind fehlerhafte Einträge oder erfüllte Forderungen bei Dritten. In diesem Fall gibt es nur einen sinnvollen Weg: Die Quelle des Eintrags muss korrigiert werden. Das heißt konkret: Der Vertragspartner des Schuldners bzw. Betroffenen oder das beauftragte Inkassobüro muss seine Informationen ändern und diese Änderung der SCHUFA melden. Denn diese übernimmt nur die Angaben.

Sind also Angaben fehlerhaft, muss der Betroffene diese bei seinem Vertragspartner korrigieren und neu melden lassen. Dazu ist dieser grundsätzlich verpflichtet. Auch hier ist ein Brief per Einschreiben mit Rückschein anzuraten.

Dabei sollten Betroffene eine Frist zur Umsetzung von zwei bis drei Wochen setzen. Voraussetzung ist jeweils, dass es einen entsprechenden Fehler im Eintrag gibt. Berechtigte Einträge lassen sich natürlich nicht abändern.

Tipp: Dieser Weg hat einen positiven Nebeneffekt, denn der Vertragspartner teilt die Änderung allen anderen Auskunfteien mit. Von diesen gibt es in Deutschland einige. Nicht in allen Branchen und Fällen ist die SCHUFA die wichtigste Auskunftei.

Wichtig beim Schriftwechsel: Betroffene können sich an alle Adressaten mit Bezug auf § 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes wenden. Demnach haben sie das Recht, falsche Daten löschen, berichtigen oder sperren zu lassen. Gegenüber der SCHUFA kann auch eine Sperre der Datensätze eine Lösung sein, bis die Vertragspartner der Pflicht zur Änderung nachkommen. Denn gesperrte Daten darf die SCHUFA nicht herausgaben.

Aber Vorsicht: Zwar kann jeder prinzipiell alle Daten sperren lassen, jedoch führt das bei einer Vertragsverhandlung (Handyvertrag, Kredit, Ratenkauf usw.) zu einer fehlenden SCHUFA-Auskunft. Auch das kann sich – so kurios es klingt – negativ auf die eigene Bonität auswirken.

4. Sonderfall: Der SCHUFA-Eintrag kann vorzeitig gelöscht werden

Grundsätzlich können Betroffene sogar vorzeitig SCHUFA-Einträge löschen lassen. Dabei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Regelung gilt beispielsweise für innerhalb von sechs Wochen zurückgezahlte Kleinschulden bis 2.000 Euro, sofern der Gläubiger dies bei der Auskunftei bestätigt.

Ein beschleunigtes Löschen ist ebenfalls möglich bei einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO, sofern der Schuldner die Kopie des Löschbescheids per Einschreiben mit Rückschein an die SCHUFA sendet. Das ist nach einer eidesstattlichen Versicherung ratsam, da sonst die eigene Bonität nahezu null ist. Ausnahmen vom vorzeitigen Löschen sind Forderungen mit Titel (Vollstreckungsbescheide).

Übersicht der Löschfristen von SCHUFA-Einträgen

SCHUFA-EinträgeLöschungsfrist
Falscheinträgesofort
Anfrage Kreditkonditionen12 Monate (Für Vertragspartner nur 10 Tage sichtbar)
Kreditanträge12 Monate taggenau
Fällige Kreditforderungendrei Jahre nach der Rückzahlung
Girokonten und laufende Vertragsbeziehungenbei der Kontoauflösung / Vertragsauflösung
Kreditkartenkontendrei Jahre nach der Vertragskündigung
Forderungen bei Versandhäusernsofort nach der Rechnungsbegleichung
Daten aus Schuldnerverzeichnissendrei Jahre taggenau – oder vorzeitig beim Nachweis durch das Amtsgericht
Informationen über die Restschuldbefreiungdrei Jahre (Information über die Ankündigung kann bis zu 10 Jahren gespeichert werden)

Der Vertragspartner verweigert die Änderung bzw. das Löschen des SCHUFA-Eintrags?

Der Schuldner hat einen Anspruch auf fehlerfreie Daten in der Akte der Auskunftei. Ist dies nicht möglich, weil ein Vertragspartner die Korrektur eines Fehlers verweigert oder einen Eintrag unberechtigt nicht löschen lässt, bleibt dem Betroffenen nur der Rechtsweg. Ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentralen sind dann Ansprechpartner, um eine einstweilige Verfügung und ggf. eine Klage gegen den Vertragspartner auf den Weg zu bringen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Einschaltung des SCHUFA-Ombutsmanns. Dieser berät beide Seiten neutral und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Übrigens: Falls sich Ihre SCHUFA-Einträge nicht löschen lassen, haben wir viele Alternativen für Sie recherchiert: Bei uns finden Sie unter anderem Anbieter für Handyverträge ohne SCHUFA, Banken mit Girokonten ohne SCHUFA, Anbieter für DSL- & Internetanschlüsse ohne SCHUFA, einen Vergleich von KFZ-Versicherungen ohne SCHUFA und eine Übersicht von Vermittlern, die Kredite ohne SCHUFA anbieten.

FAQ: Häufige Fragen

Was ist die SCHUFA?

SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und ist eine private Kreditauskunftei in Deutschland. Sie sammelt und verwaltet Daten über die Kreditwürdigkeit von Personen und stellt diese Informationen Unternehmen und Finanzinstituten zur Verfügung.

Wie kann ich überprüfen, ob ich einen SCHUFA-Eintrag habe?

Auf der Internetseite der SCHUFA können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Diese Selbstauskunft gibt Ihnen Auskunft über Ihre Bonitätsgeschichte und eventuell vorhandene Einträge.

Kann ich einen falschen oder negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Ja, Sie haben das Recht, einen ungerechtfertigten SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Wenn Sie Fehler oder Ungenauigkeiten in Ihren SCHUFA-Einträgen feststellen, können Sie sich an die SCHUFA oder an die Quelle des Eintrags wenden und um Korrektur oder Löschung bitten.

Wie lange speichert die SCHUFA Negativeinträge?

Die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Arten von SCHUFA-Einträgen sind unterschiedlich. In der Regel werden Negativeinträge nach drei Jahren automatisch gelöscht, sofern die Gläubiger die Erfüllung der Zahlung melden. Es gibt jedoch Ausnahmen und längere Aufbewahrungsfristen für bestimmte Arten von Einträgen.

Was ist der SCHUFA-Score, und wie wird er berechnet?

Der SCHUFA-Score ist ein Prozentsatz, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegelt. Er wird auf der Grundlage verschiedener Faktoren berechnet, darunter Ihr Zahlungsverhalten, ausstehende Schulden und andere kreditrelevante Informationen. Je höher Ihr Score ist, desto besser ist Ihre Bonität.

Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen?

Um einen SCHUFA-Eintrag zu löschen, können Sie folgendermaßen vorgehen:

Überprüfen Sie die Richtigkeit der Einträge: Prüfen Sie, ob die Einträge in Ihrer SCHUFA-Meldung korrekt sind, einschließlich der Angaben wie Daten und Summen, und stellen Sie sicher, dass die Einträge aktuell sind.

Fehlerhafte Einträge: Wenn Sie fehlerhafte Einträge finden, können Sie sich direkt an die SCHUFA wenden, um diese korrigieren oder löschen zu lassen. Senden Sie einen Brief per Einschreiben mit Rückschein und fügen Sie entsprechende Nachweise bei, z. B. eine Kopie eines Dokuments der Meldebehörde.

Eintragungen von Dritten: Wenn die Einträge von einem Dritten stammen, z. B. von einem Gläubiger oder einem beauftragten Inkassobüro, müssen Sie sich mit der Quelle des Eintrags in Verbindung setzen, damit diese die Informationen korrigiert und die SCHUFA über die Änderungen informiert. Schicken Sie dem Gläubiger oder dem Inkassobüro ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, in dem Sie um die notwendigen Korrekturen innerhalb eines bestimmten Zeitraums bitten.

Was kann ich tun, wenn der Vertragspartner sich weigert, den SCHUFA-Eintrag zu ändern oder zu löschen?

Wenn sich ein Vertragspartner weigert, einen SCHUFA-Eintrag zu ändern oder zu löschen, können Sie einige Schritte unternehmen:

Wenden Sie sich an den Ombudsmann der SCHUFA: Der Ombudsmann der SCHUFA kann als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und dem Vertragspartner eine einvernehmliche Lösung finden.

Rechtliche Möglichkeiten: Lässt sich das Problem nicht durch Schlichtung lösen, können Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder rechtliche Schritte gegen die Ablehnung einleiten.

Zusätzliche Ressourcen: Es gibt Verbraucherschutzorganisationen und Rechtsberatungsstellen, die sich auf SCHUFA-Angelegenheiten spezialisiert haben. Sie können Ihnen bei der Bewältigung solcher Situationen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Author
Robert Mertens

Experte rund um das Thema SCHUFA und Bonität

Ich bin Robert Mertens, ein erfahrener Autor und Experte rund um das Thema negative SCHUFA-Einträge und schlechte Bonität. Mit über 60 verfassten Artikeln und Gastbeiträgen in renommierten Zeitungen habe ich mich seit 2015 auf trotz-schufa.org als verlässliche Quelle für hochwertige, seriöse Informationen etabliert.

Obwohl ich keine formale Ausbildung im Finanzwesen habe, habe ich durch mein BWL- sowie VWL-Studium viel über Finanzen gelernt und mir darüber hinaus durch intensive Recherche sowie den Austausch mit Experten ein fundiertes Wissen aufgebaut.

Meine Artikel bieten Ihnen verlässliche und gut recherchierte Inhalte, die Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ich möchte, dass Sie Ihre finanzielle Situation verbessern können und auch trotz negativer SCHUFA-Einträge oder schlechter Bonität, alle für das Leben notwendigen Verträge abschließen können.

Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.