Besitzt man ein Auto, kann sich ein negativer SCHUFA-Eintrag unter Umständen schwerwiegend auswirken. Wir haben in unserem Vergleich alle Versicherungen mit sämtlichen Tarifen zusammengetragen, bei denen Sie eine Kfz-Versicherung trotz SCHUFA-Eintrag oder schlechter Bonität abschließen können sollten. Schwieriger wird es, wenn bereits ein Insolvenzverfahren läuft, ein Offenbarungseid oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde (lesen Sie unsere Tipps!).
Inhaltsverzeichnis
- Kfz-Versicherung trotz SCHUFA: Die günstigsten Tarife im Vergleichsrechner
- Das Wichtigste für Sie zusammengefasst
- Tipps zum Vergleichsrechner
- Mit welchen Einschränkungen müssen Sie bei einer negativen SCHUFA-Prüfung rechnen
- Wissenswertes über Kfz-Versicherungen und den Einfluss der SCHUFA
- Eine Kfz-Versicherung ohne SCHUFA-Prüfung abschließen – geht das?
- Eine Kfz-Versicherung abschließen: Darauf muss ich achten
- Wie bekomme ich eine günstige Kfz-Versicherung trotz SCHUFA-Eintrag und Problemen mit der Bonität?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema
Kfz-Versicherung trotz SCHUFA: Die günstigsten Tarife im Vergleichsrechner
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst
- Der Abschluss einer Kfz-Versicherung trotz SCHUFA-Eintrag oder schlechter Bonität ist möglich.
- Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem Versicherer angenommen werden.
- Bei negativer SCHUFA-Prüfung oder negativen Bonität können bestimmte Versicherungsleistungen sowie Zusatzleistungen eingeschränkt werden (z.B. keine Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung möglich)
Tipps zum Vergleichsrechner
Falls Sie den Vergleichsrechner genutzt haben aber keine Tarife angezeigt bekommen, kann dies verschiedene Gründe haben. Folgende Tipps helfen hier in der Regel weiter:
- Beitragszahlung: Wählen Sie hier am besten die halbjährliche Zahlung aus. Wenn möglich sogar die jährliche Zahlungsweise.
- Versicherungsleistung: Hier ist es am besten, wenn Sie den Versicherungsschutz auf die Kfz-Haftpflicht beschränken.
- Fahrzeugnutzung: Wählen Sie hier die private Nutzung.
- Versicherungsnehmer: Sofern die Kfz-Versicherung Sie wegen schlechter Bonität ablehnt, kann das Auto auch über eine andere Person, z.B. Ihren Lebenspartner versichert werden.
- Fahrerkreis: Begrenzen Sie den Fahrerkreis so weit wie möglich auf möglichst erfahrene Fahrer. Im Idealfall nutzen Sie das Auto als Alleinfahrer.
Ausführliche Informationen und noch mehr Tipps dazu finden Sie auch im FAQ.
Mit welchen Einschränkungen müssen Sie bei einer negativen SCHUFA-Prüfung rechnen
Die Versicherungen lehnen Sie, wie schon erwähnt, nicht automatisch ab. In der Regel werden aber die Versicherungsleistungen auf ein Minimum reduziert.
Das heißt unter Anderem:
- Ablehnung von Kaskoversicherungsleistungen
- Beschränkung der Deckungssumme auf das gesetzliche Minimum
- keine Zusatzleistungen und Sonderkonditionen
Wann kann ein Antrag abgelehnt werden?
- insolvente Antragsteller
- Antragsteller hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben
- bereits mehrere gekündigte Versicherungen beim gleichen Anbieter
- interne Sperrvermerke wegen Zahlungsausfällen etc.
Wenn Sie diese Tipps und Hinweise beherzigen, werden Sie mit Sicherheit eine Versicherung abschließen können.
Wissenswertes über Kfz-Versicherungen und den Einfluss der SCHUFA
Was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA ist eine Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und bewertet. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung von Versicherungsgesellschaften, ob sie einem Antragsteller eine Kfz-Versicherung gewähren oder nicht. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann das Vertrauen der Versicherer beeinflussen und zu Schwierigkeiten bei der Versicherungssuche führen.
Auswirkungen der SCHUFA auf die Kfz-Versicherung allgemein
Negative Einträge in der SCHUFA können sich auf die Höhe der Versicherungsprämien auswirken. Versicherungsgesellschaften betrachten einen negativen SCHUFA-Eintrag als Risikofaktor und können daher höhere Beiträge verlangen. Einige Versicherer akzeptieren möglicherweise keine Anträge von Personen mit negativer SCHUFA. Dazu erfahren Sie im folgenden Abschnitt mehr.
Die verschiedenen arten der KFZ-Versicherungen im Kurzüberblick
Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland.
- Deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
- Kein Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Basisversicherung, die minimale rechtliche Anforderungen erfüllt und so gut wie jedem Antragsteller gewährt werden muss.
- Versichert nur die Haftpflicht des Fahrzeughalters.
Kfz-Versicherung mit Teilkasko:
- Erweiterte Versicherung über die Haftpflicht hinaus.
- Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch Unfälle verursacht werden, z. B. Diebstahl, Brand, Naturkatastrophen.
- Schäden durch Unfälle sind nicht abgedeckt.
- Häufig wählbare Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Ermöglicht eine umfassendere Absicherung des eigenen Fahrzeugs.
Kfz-Versicherung mit Vollkasko:
- Umfassendste Art der Kfz-Versicherung.
- Deckt neben der Haftpflichtversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
- Schutz für Schäden durch Unfälle, Vandalismus und andere Ursachen.
- Bietet in der Regel höhere Versicherungssummen und erweiterte Leistungen.
- Kann den Wert und die Reparaturkosten des Fahrzeugs abdecken.
Kfz-Unfallversicherung:
- Eine separate Versicherung, die zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden kann.
- Deckt Personenschäden des Fahrzeughalters und der Insassen bei einem Unfall ab.
- Bietet finanzielle Leistungen wie Invaliditäts- oder Todesfallentschädigung.
- Schutz gilt für Unfälle im Straßenverkehr, unabhängig von der Schuldfrage.
- Ergänzt die bestehende Kfz-Versicherung und bietet zusätzliche Sicherheit bei Unfällen.
Eine Kfz-Versicherung ohne SCHUFA-Prüfung abschließen – geht das?
Jede seriöse Autoversicherung in Deutschland wird im Rahmen der Vergabe der Versicherungsbescheinigung Ihre Bonität per SCHUFA-Abfrage prüfen. Auch wenn Sie oft Gegenteiliges lesen: Eine Kfz-Versicherung ohne Bonitätsprüfung gibt es in Deutschland nicht! Nehmen Sie so etwas nicht persönlich, denn eine tatsächliche Ablehnung eines gestellten Versicherungsantrages passiert nur selten.
Es herrscht eine gesetzliche Pflicht vor, beim Besitz eines Fahrzeugs eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht besitzt gegenüber der Bonität bei Vertragsabschluss eine übergeordnete Rolle.
Sollten dennoch grobe Zweifel bestehen, ob die Tilgung (das Bezahlen) der Versicherungsgebühren jemals erfolgen kann, ist es möglich einen Antrag auf Kfz-Versicherung abzulehnen. In der Praxis äußert sich dieser Umstand in einer Privatinsolvenz oder einer eidesstattlichen Erklärung. Ein letzter denkbarer Grund ist, dass die gewünschte Versicherung dem Antragsteller bereits schon einmal in der Vergangenheit gekündigt hat.
Liegt bei Ihnen eine negative Bonität vor, ist es dem Versicherer vorbehalten die Versicherungsleistungen einzuschränken. Die Rede ist hierbei von:
- Verzicht auf Kaskoleistungen und alleinige Bewilligung der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Deckungssumme beträgt gesetzliches Minimum
- keine Zusatzleistungen oder Sonderkonditionen möglich
Insbesondere der Verzicht einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist bei negativer SCHUFA üblich. Diese Zusatzleistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und müssen von keiner Versicherung gewährt werden. Nicht jede Versicherung geht diesbezüglich nach dem gleichem Schema vor, daher lohnt sich ein ausführlicher Vergleich. Jeder Versicherer bewertet die Bonität anders, was erhebliche Unterschiede für den Antragsteller bedeuten kann.
Bei welcher Kfz-Versicherung Sie bei negativer SCHUFA am wenigsten Kürzungen Ihrer Leistungen zu befürchten haben, haben wir für Sie in unserem Vergleich zusammengetragen. Neben der eigentlichen Bonität achten die Versicherungen auch darauf, ob Ihre letzten Beiträge immer regelmäßig eingezahlt wurden.
Die Kfz-Versicherung muss jeden Antrag annehmen!
Jede deutsche Kfz-Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Antragsteller die Möglichkeit einzuräumen, zumindest die KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wie bereits erwähnt ist diese Haftpflicht für Fahrzeugbesitzer, die sich aktiv am Straßenverkehr beteiligen wollen, gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage hierfür ist das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
Die Wahl der jeweiligen Kfz-Versicherung ist für den Versicherungsnehmer nicht vorgeschrieben. So können Sie sich prinzipiell frei entscheiden, ob Sie bei einem günstigen Direktversicherer wie z.B. der HUK Coburg oder bei einem anderen Versicherer, wie dem ADAC oder der AXA versichert sein möchten.
Die Versicherung ist dazu verpflichtet Versicherungsanträge anzunehmen und zu bearbeiten. Wie schon weiter oben beschrieben, bleibt aber der Versicherungsumfang vorbehalten. Ein Kaskoschutz gehört allerdings nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Die Zahlungsweise der Haftpflichtprämie obliegt ebenfalls dem Versicherer.
Wenn Sie eine positive Bonität besitzen, kann es Ihnen möglich sein, Ihre Versicherungsbeiträge in Raten zu tilgen. Verfügen Sie hingegen über eine schlechte Bonität, wäre dem Versicherer diese Zahlungsmethode voraussichtlich zu risikoreich. Da die Prämiensumme stets ein Jahr im Voraus und in einmaliger Zahlung verlangt wird, ist es vielen Personen nicht möglich, dies zu leisten.
Wann darf die Kfz-Versicherung einen Antragsteller ablehnen?
Nur in äußersten Härtefällen, wie bei einer Privatinsolvenz oder der eidesstattlichen Erklärung, kommt es zu einer Ablehnung. Sollten diese zwei Fälle nicht auf Sie zutreffen, können Sie mit einem bewilligten Versicherungsantrag rechnen.
Bonitätsabfrage erfolgt innerhalb von Sekunden
Stellen Sie einen Antrag, ist die Bonitätsabfrage seitens der Versicherung sehr schnell erledigt. Es sind lediglich wenige Ihrer persönlichen Daten notwendig. Es werden der Vor-, Nachname, die Anschrift und das Geburtsdatum abgefragt.
Auch mit einer negativen SCHUFA bekommt bei uns jeder Versicherungssuchende im Vergleichsrechner zumindest eine passende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sollte die Versicherung Ihre gewünschten Zusatzleistungen aufgrund der schlechten Bonität ablehnen, wird Ihnen das zumeist während des Online-Antragsprozesses angezeigt.
Eine Kfz-Versicherung abschließen: Darauf muss ich achten
Eine Haftpflichtversicherung gewährt einem nur den vom Gesetz vorgeschriebenen Mindestschutz für jedes Fahrzeug. Der Versicherungsschutz kann durch Teil- oder Vollkasko erweitert werden, wobei Sie aber mit einer hohen Deckungssumme rechnen müssen. Bei einem von Ihnen verursachten Autounfall inklusive Personenschaden, übernimmt der Versicherer die Kosten für ungefähr eine Lebensrente eines der Unfallopfer. Für sämtliche Schäden, welche die Deckung übersteigen, müssen Sie selbst haften.
Das Gesetz schreibt Folgendes vor: Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.
Wenn Sie sich für jede Eventualität absichern wollen, sollten Sie die Höchstsumme auf 100 Millionen Euro aufstocken.
Die Beitragsdifferenz zu dieser Versicherungssumme ist nur geringfügig höher, wie der Rechner im Versicherungsvergleich aufzeigt. Zudem könnten Sie sich auch im Ausland absichern, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung beantragen, die auch im Ausland gilt. Die „Mallorca-Police“ schützt Sie für den Fall, dass Sie im Urlaub einen Unfall mit einem Mietfahrzeug verursachen.
Bei einer Voll- oder Teilkaskoversicherung ist den jeweiligen Autoversicherungen freie Handhabe bei der Vertragsgestaltung gelassen. Ein Beispiel hierfür ist die Selbstbeteiligung: Dabei übernimmt der Versicherte einen festgelegten Anteil der Schadenssumme selbst. Je höher Ihre Selbstbeteiligung ist, umso mehr Geld sparen Sie beim Versicherungsbeitrag. Deckt bei einem Unfall der vereinbarte Eigenanteil den Kfz-Schaden ab, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurück- bzw. runtergestuft.
Die unüberschaubare Vielfalt verschiedenster Tarife und Sondertarife ist mit unserem Rechner kein Problem mehr. So berechnen Sie im Handumdrehen den günstigsten Tarif für sich.
In diesem Video von FinanzNerd wird das Thema Kfz-Versicherung noch mal sehr gut beleuchtet. youtube.com
Darauf sollten Sie beim Kfz-Versicherungsvergleich besonders achten:
- Gibt es einen sogenannten „Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“? Dann ist die Versicherung verpflichtet zu zahlen, wenn Sie beispielsweise eine rote Ampel überfahren.
- Ist Ihr Auto neu? Wird Ihr Auto geklaut oder erleidet es einen Totalschaden, können Sie im Rahmen einer sogenannten Neuwertentschädigung sparen, denn dann bekommen Sie den Neupreis Ihres Wagens erstattet.
- Gibt es eine jährliche Kilometergrenze? Fahren Sie das Auto allein? Wird das Auto in einer Garage geparkt? Dann gibt es für Sie bei den Versicherungen Rabatte zu holen.
- Gehen Sie immer in eine Fachwerkstatt? Mit einer verpflichtenden Werkstattbindung können Sie zusätzlich sparen.
- Wenn Sie seit Jahren keinen Unfall hatten, überprüfen Sie, ob Ihrer bisherigen Autoversicherung die korrekte Schadenfreiheitsklasse gemeldet wurde.
- Ein alter Vertrag mit sogenannten „Rabattrentnern“ kann nützlich sein, denn im Falle eines Unfalls werden Sie nicht zurückgestuft.
Wenn Sie sich im Klaren sind, wie Ihr Versicherungsmodell aussehen soll, berechnen Sie mit dem Rechner den günstigsten Tarif. So können Sie problemlos, schnell und individuell Ihre Versicherungsbeiträge berechnen. Bereits mit Hilfe weniger Eckdaten ermittelt der Rechner ein passendes Tarifmodell für Sie und Ihr Fahrzeug.
Wie bekomme ich eine günstige Kfz-Versicherung trotz SCHUFA-Eintrag und Problemen mit der Bonität?
Die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge wird auf Grundlage zahlreicher Faktoren berechnet. Dies gilt natürlich auch bei den Kfz-Versicherungen, die trotz eines negativen SCHUFA-Eintrags abgeschlossen werden können. Auswahl und Gewichtung dieser Faktoren variieren stark von Anbieter zu Anbieter und Sie erhalten von fast jedem Versicherer ein anderes Angebot. Die tatsächliche Jahresprämie hängt unter anderem von Ihrer Person ab, wobei hauptsächlich Alter und Beruf berücksichtigt werden. Das ist aber nur ein kleiner Teil der relevanten Daten.
Schadenfreiheitsklassen
Mit dem verbreiteten Begriff der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) können wenige Fahrer etwas anfangen, dabei ist diese Einordnung eines der wichtigsten Kriterien für die Berechnung der Prämie. Versicherte werden in eine Klasse zwischen SF 0 und SF 35 eingeteilt.
Als Anfänger beginnen Sie in der niedrigsten. Eine SF-Klasse entspricht einem unfallfreien Jahr und alle zwölf Monate erfolgt eine Neubewertung. Falls Sie in diesem Zeitraum die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen, sinkt die SF-Klaasse. Das lässt sich verhindern, indem Sie selbst die entstandenen Reparaturkosten übernehmen. In der Praxis setzt jeder Versicherer die SF-Klasse anders um. Gewöhnlich wird die Einstufung in Prozente übersetzt, die als Rabatt auf die Jahresprämie angewendet werden.
Typklassen
Die Typklasse ordnet Fahrzeugen ein bestimmtes Schadenrisiko zu. Als Fahrzeughalter haben Sie darauf keinen Einfluss und eine höhere Typklasse bringt eine teurere Police mit sich.
Kleinwagen werden gewöhnlich von Fahranfängern genutzt, die mangels Erfahrung häufiger Blechschäden verursachen. Beispielsweise Oldtimer sind statistisch in deutlich weniger Unfälle verwickelt, weil die Fahrer vorsichtig agieren und das Gefährt selten nutzen.
Die Typklassen variieren zudem je nach Versicherungsart: Bei einer Haftpflichtversicherung werden die Kraftfahrzeuge in Typklassen von 10 bis 25 eingeteilt, bei Teilkaskoversicherungen in 10 bis 33 und bei Vollkaskoversicherungen existieren die Typklassen 10 bis 34.
Regionalklassen
Schwierige Wetter- oder Straßenverhältnisse führen ebenfalls zu einer erhöhten Versicherungsprämie. Regionen mit regelmäßigem Schneefall oder hohen Diebstahlraten gelten als risikobehafteter.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist einer der entscheidenden Faktoren für Ihre Versicherungskosten. Je höher Sie diese ansetzen, desto mehr sparen Sie an den laufenden Beiträgen.
Fahrleistung / Jahreskilometer
Die Kilometerzahl, die Sie in einem Jahr mit Ihrem Fahrzeug zurücklegen, hat ebenfalls Einfluss auf die Zahlungen. Bei unter 15.000 gefahrenen Kilometern pro Jahr gelten Sie als Wenigfahrer. Längere Strecken bedeuten höhere Kosten.
Unterbringung (Straße, Garage, Carport)
Das Risiko eines Parkunfalls sinkt drastisch, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Garage oder unter einem Carport abstellen. Auf der Straße erhöhen sich die Gefahr und damit die Beiträge zur Autoversicherung.
Fahrzeugnutzer
Ihre Versicherung können Sie explizit für einen bestimmten Fahrer abschließen. Dann darf niemand anderes das Fahrzeug nutzen und die Prämien sinken spürbar. Je mehr Fahrer zugelassen sind, desto höher fallen die Beiträge aus. Auch das Alter der Fahrer ist relevant. Besonders, wenn Sie günstige Prämien wünschen, ist hier viel Sparpotenzial vorhanden, indem Sie so wenig Fahrer wie möglich auf Ihr Fahrzeug anmelden.
Fahrsicherheitstraining
Ein Fahrsicherheitstraining wird von vielen Versicherern oder externen Partnern (wie z.B. dem ADAC) angeboten. Die Teilnahme an einer solchen Schulung kann Ihre Beiträge senken.
Werkstattbindung
Sie können sich vertraglich an eine vom Versicherer anerkannte Werkstatt binden (Vor- und Nachteile beachten). Das lohnt sich bei Gebrauchtwagen, weniger beim Neukauf oder Leasing. Außerdem ist die Entfernung zu dieser Werkstatt zu beachten: Gerade in ländlichen Gegenden gleicht die zu erwartende Vergünstigung nicht unbedingt die Fahrtkosten aus.
Verbeasserung Ihrer SCHUFA-Situation
Eine positive SCHUFA-Situation kann langfristig zu besseren Konditionen bei der Kfz-Versicherung führen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern können und welche langfristigen Vorteile dies mit sich bringt.
Wie kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?
Die Kfz-Versicherung können Sie jederzeit wechseln. Dies gilt auch für die speziellen, besonders günstigen Versicherungen, die von den Versicherern bei Problemen mit der Bonität angeboten werden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Kündigung beim bisherigen Unternehmen. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:
Kündigung zum Ablauf
Der Ablauf eines Versicherungsscheins ist in den meisten Fällen auf den 01. Januar vertraglich festgelegt. Die Kündigung muss mindestens einen Monat im Voraus erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Für Ihren unkomplizierten Wechsel ist zu beachten, dass Sie Ihren bisherigen Vertrag also bis zum 30. November gekündigt haben.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Sollte aus Ihrer Rechnung eine Beitragserhöhung hervorgehen, verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht. Dann dürfen Sie innerhalb eines Monats ohne jegliche Probleme wechseln. Das gilt nicht, wenn Ihre Beitragserhöhung aus einem Schadensfall hervorgeht, durch den sich Ihre SF-Klasse ändert.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, lässt sich das Versicherungsverhältnis fristlos beenden. Bei der Neuzulassung verwenden Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Diese ersetzt die früher gebräuchliche Versicherungsbestätigung (Doppelkarte).
Kündigung im Schadensfall
Bei einem entstandenen Schaden erhalten Sie eine Schaden-Abschlussmeldung oder ein Ablehnungsschreiben. Nach Erhalt dieses Schriftstücks dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema
Eine Kfz-Versicherung “trotz SCHUFA” bezieht sich auf die Möglichkeit, eine Auto-Versicherung abzuschließen, auch wenn man einen negativen SCHUFA-Eintrag oder eine schlechte Bonität hat. Dabei gibt es bestimmte Versicherungsunternehmen, die trotz dieser Umstände eine Versicherung anbieten.
Ja, es gibt Versicherungsunternehmen, die spezielle Tarife anbieten, um Personen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag oder schlechter Bonität den Abschluss einer Kfz-Versicherung zu ermöglichen. Diese Versicherungen haben oft besondere Konditionen und Einschränkungen, um das Risiko für das Unternehmen zu minimieren.
Es können verschiedene Einschränkungen gelten. Dazu gehören beispielsweise höhere Beiträge, begrenzter Versicherungsschutz, keine Kaskoversicherungsleistungen, eine Beschränkung der Deckungssumme auf das gesetzliche Minimum und keine Zusatzleistungen oder Sonderkonditionen.
Wenn Sie ein Fahrzeug an- oder ummelden möchten, sind die folgenden Punkte zu beachten:
Die geforderten Unterlagen umfassen den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Hinzu kommen die TÜV-Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit und eine AU-Bescheinigung bezüglich der bestandenen Abgasuntersuchung.
Des Weiteren müssen Sie den laufenden Versicherungsschutz bestätigen. Bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe z.B. erhalten Sie diese Bescheinigung seit dem 01.03.2008 in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
Benötige ich bei einem Wohnortwechsel eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Wenn Sie bei einem Umzug den Zulassungsbezirk wechseln, beispielsweise von Hamburg nach Berlin, ist eine Ummeldung erforderlich. Dafür benötigen Sie eine neue eVB-Nummer. Verlassen Sie den Bezirk beim Wohnortwechsel nicht, müssen Sie das Fahrzeug nicht ummelden. Folglich brauchen Sie keine neue eVB.
Hier bleibt auch bei Kfz-Versicherungen, die trotz eines SCHUFA-Eintrags abgeschlossen werden, alles wie gewohnt. Die bisher erteilte Versicherungsbestätigung in Papierform ist kein Vertragsdokument, sondern dient als offizieller Nachweis für die Zulassungsbehörde. Alle Unterlagen zum Vertrag stellt Ihnen der Versicherer in der gewohnten Form zu, sobald Sie den Antrag gestellt haben.
Das ist nicht notwendig. Bei einem Wechsel schließen Sie einen Vertrag mit dem neuen Versicherer ab. Dieser erfasst alle relevanten Daten und übermittelt sie an die Zulassungsbehörde. Dort wird der neue Versicherer beim zugelassenen Fahrzeug eingetragen. Achten Sie beim Wechsel bitte darauf, dass Sie Ihre bisherige Police (Vorversicherung) fristgerecht kündigen, damit Sie nicht doppelt versichert sind und entsprechend auch doppelte Beiträge zahlen.
Zwar haben Sie bei der Fahrt zur Zulassungsbehörde im Allgemeinen kein Kennzeichen, Versicherungsschutz besteht aber trotzdem (egal, ob Sie eine besonders günstige Kfz-Versicherung abgeschlossen haben oder eine sehr gute Bonität besitzen). Der Versicherungsschutz lässt sich über die eVB-Nummer nachweisen. Im Fall einer polizeilichen Kontrolle können die Beamten die eVB-Nummer überprüfen. Nach der Zulassung erhalten Sie Ihr Kfz-Kennzeichen (Nummernschild) – dieses dient in allen 28 EU-Staaten als Versicherungsnachweis.
Bei ausbleibenden Zahlungen Ihrerseits verlieren Sie den Versicherungsschutz. Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sollte Ihr Schutz erloschen sein, informiert der Versicherer umgehend die Zulassungsstelle. Die Behörden veranlassen dann die Entfernung Ihrer Kfz-Kennzeichen. Dies geschieht in jedem Fall.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt. Versicherungsunternehmen prüfen oft die SCHUFA-Daten, um das Risiko einzuschätzen, das mit einem potenziellen Versicherungsnehmer verbunden ist. Bei negativen Einträgen oder einer schlechten Bonität kann es schwieriger sein, eine Kfz-Versicherung abzuschließen.
Im Zweifel ist stets die unbegrenzte Deckung Ihrer eventuellen Unfallkosten ratsam. Dies gilt auch für spezielle, besonders günstige Kfz-Versicherungen, die bei SCHUFA-Problemen abgeschlossen wurden. Viele Fahrer ziehen nur die Materialkosten in Erwägung. Schlimmstenfalls entstehen durch Personenschäden aber lebenslange Rentenansprüche, die weit über die gesetzliche Versicherungsdeckung hinausgehen.
Ja, es ist möglich, die Kfz-Versicherung trotz negativer SCHUFA zu wechseln. Wenn Sie bereits eine Kfz-Versicherung haben und zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln möchten, sollten Sie den bisherigen Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließen, das auch Versicherungen trotz SCHUFA-Eintrag anbietet.