Verbraucherschützer verklagen die Institute Deutsche Bank, Postbank und die Sparkasse Holstein. Der Grund: Die Geldhäuser verlangen von Kunden mit Basiskonten ungerechtfertigt hohe Gebühren. Andere Bankkunden erhalten identische Leistungen für weniger Geld.
Was ist unter einem Basiskonto zu verstehen?
Ein Basiskonto muss gewisse Grundfunktionen ermöglichen, dazu zählen das Einzahlen beziehungsweise Abheben von Bargeld ebenso wie Daueraufträge, Lastschriften Überweisungen sowie Kartenzahlungen. Wenn ein Institut sowohl als Filialbank als auch im WWW agiert, müssen Basiskonten gleichermaßen online geführt werden. Grundsätzlich haben alle Verbraucher ein Anrecht auf ein Basiskonto, gleichwohl soll es insbesondere wirtschaftlich benachteiligten, verschuldeten oder obdachlosen Menschen die Teilhabe am deutschen Wirtschaftsleben ermöglichen. Die Regierung hat im Juni 2016 den Anspruch in einem Gesetz definiert.
Welche Geldinstitute müssen Basiskonten einrichten und wie funktioniert das?
Alle auf dem Markt agierenden Anbieter von Zahlungskonten für Verbraucher sind zur Einrichtung von Basiskonten verpflichtet. Dies umfasst klassische Filialbanken, Sparkassen, Volksbanken und online agierende Direktbanken. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Depotbanken, Förderbanken und Teilzahlungsinstitute.
Die Einrichtung erfordert von Ihnen als Antragsteller das Ausfüllen des gesetzlich vorgeschriebenen Formulars sowie die Vorlage eines gültigen Ausweises. Das gewählte Institut muss das Basiskonto innerhalb von zehn Werktagen einrichten. Ein Verweigerungsgrund besteht jedoch, wenn Sie das Konto für gewerbliche Zwecke nutzen wollen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagt gegen drei Bankhäuser
Die Verbraucherschützer verklagen die drei Kreditinstitute Deutsche Bank, Sparkasse Holstein und Postbank, weil diese aus ihrer Sicht zu hohe Entgelte für Basiskonten verlangen. Der Bundesverband verweist bei seiner Klage auf zwei verbreitet angewendete Strategien zur Verteuerung:
- Kunden mit Basiskonten müssen bei einigen Niederlassungen der genannten Geldhäuser für vergleichbare Leistungen mehr Gebühren entrichten. Die Grundgebühr ist für diese Verbrauchergruppe oft einige Euro höher als bei herkömmlichen Konten.
- Zudem werden Basiskonten oft nur als vergleichsweise teure Filiallösungen offeriert, obwohl die Institute anderen Kunden die Nutzung über Onlineportale ebenso wie über Terminals in den Niederlassungen ermöglichen. Ihr Basiskonto ist also nicht nur seitens der Grundgebühr teurer, es zwingt Sie auch zur Inanspruchnahme kostenintensiver Schalterdienstleistungen.
Der VZBV fordert nun eine richterliche Entscheidung in zwei Punkten. Kunden mit Basiskonten sollen die gleichen Leistungen zu identischen Preisen wie andere Verbraucher gewährt bekommen. Zudem sollen sie unter allen bei den Instituten verfügbaren Kontomodellen wählen dürfen.
Die Verbraucherschützer gehen allerdings davon aus, dass sich die gerichtliche Auseinandersetzung über Jahre hinziehen wird. Für Betroffene sollte jedoch zeitnahe Hilfe angeboten werden.
Die BaFin könnte entsprechende Leitlinien entwickeln
Das Produkt Basiskonto wurde speziell für Geringverdiener, wirtschaftlich schwache und aus verschiedenen Gründen benachteiligte Verbraucher etabliert. Genau dieser Bevölkerungsgruppe kann aus Sicht des VZBV nicht zugemutet werden, auf einen in der Ferne liegenden Richterspruch zu warten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin verfügt über die notwendigen Instrumente, um für die Inhaber von Basiskonten, also auch für Sie, flächendeckend und zeitnah Verbesserungen herbeizuführen.
Die Verbraucherschützer rufen die Aufsichtsbehörde dazu auf, Richtlinien zu formulieren, auf deren Basis alle Verbraucher Zugang zu Basiskonten mit angemessenen Gebühren erhalten. Eine Entgeltverordnung für derartige Konten gibt es bislang nicht, daher kann jede Bank auf absehbare Zeit den Begriff “angemessen” in ihrem Interesse auslegen.
Ohne BaFin-Vorgaben und Gerichtsurteil haben Sie als betroffene Person nur wenige Möglichkeiten:
Sie können Ihre Bank schriftlich um günstigere Konditionen bitten.
Sie können ein Konto ohne Schufa- und Bonitätsprüfung bei einem Online Geldinstitut eröffnen – aber auch hier entstehen Kosten.