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Geschrieben von: Robert Mertens

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Kritische Stimmen für Schufa-Eintrag nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

Nach Beendigung eines privaten Insolvenzverfahrens haben Verbraucher in den darauffolgenden drei Jahren fast keine Chance, beispielsweise eine Kreditkarte zu erhalten. Die Wohnungssuche gestaltet sich als äußerst schwer bis unmöglich. Kritik kommt nun von Rechtsexperten.

Rechtsexperten verurteilen den Schufa-Eintrag nach dem Abschluss eines privaten Insolvenzverfahrens als diskriminierend. Der Insolvenzrechtsanwalt Kai Henning teilt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Einträge in der Auskunftskartei zwar mit dem Vermerk “Restschuldbefreiung erteilt” versehen sind, aber betroffene Verbraucher dennoch “gebrandmarkt” seien. Aus Sicht des Anwalts sei insbesondere die Wohnungssuche in den ersten drei Jahren in bevölkerungsreichen Regionen “praktisch unmöglich”.

Hugo Grote, Wirtschaftsexperte an der Hochschule Koblenz, Beschreibt diesen Zustand als “skandalös”. Hierbei verweist er speziell auf ausbleibende Änderungen im Datenschutzgesetz. Sobald die Restschuld dem Verbraucher erlassen wurde, müsse der Schufa-Eintrag gelöscht werden, so Grote weiter. Rechtsexperten hoffen auf eine Überarbeitung des Regelwerks, sobald die anstehen Überprüfung für eine Insolvenzrechtsreform stattgefunden hat.

Die Experten der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltsvereins sind der Auffassung, dass die bisherigen Reformmaßnahmen nicht viel gebracht hätten. Im ihrem Kern besagen die im Jahr 2014 in Kraft getretenen Änderungen, dass Verbraucher nach drei Jahren von der Restschuld befreit werden können, wenn sie mindestens 35 Prozent alle offenen Gläubigerforderungen bedient haben. Das schließt Gerichts- sowie Insolvenzverwalterkosten ein. Andernfalls beziffert sich der Zeitraum auf sechs lange Jahre.

Henning hält eine Quote in Höhe von 35 Prozent für unrealistisch, da ohnehin rund 70 bis 80 Prozent aller Gläubiger leer ausgingen. Experten erachte es deshalb als sinnvoll, wenn Verbraucher bereits nach den ersten drei Jahren ohne Quote einen Erlass auf die Restschuld erhalten. Ein solcher Schritt würde zudem die Justiz stark entlasten.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/schufa-eintraege-nach-ende-der-privat-insolvenz-in-der-kritik-15433351.html

Author
Robert Mertens

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Ich bin Robert Mertens, ein erfahrener Autor und Experte rund um das Thema negative SCHUFA-Einträge und schlechte Bonität. Mit über 60 verfassten Artikeln und Gastbeiträgen in renommierten Zeitungen habe ich mich seit 2015 auf trotz-schufa.org als verlässliche Quelle für hochwertige, seriöse Informationen etabliert.

Obwohl ich keine formale Ausbildung im Finanzwesen habe, habe ich durch mein BWL- sowie VWL-Studium viel über Finanzen gelernt und mir darüber hinaus durch intensive Recherche sowie den Austausch mit Experten ein fundiertes Wissen aufgebaut.

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