Nachdem im Juli 2014 das private Insolvenzrecht reformiert wurde, damit Betroffene ihre Verbindlichkeiten schneller streichen können, berichtet spiegel.de nun über eine erste Bilanz zur gesetzlichen Neuregelung. Die Wirtschaftsberatung Crif Bürgel hatte dazu Daten der Amtsgerichte ausgewertet.
Fazit: Der Mehrheit der Schuldner ist mit der Reform nicht geholfen. Nur 4.111 von 49.642 der Verbraucher, die seit 2014 eine Privatinsolvenz angemeldet hatten, erreichten die Restschuldbefreiung innerhalb der verkürzten Dreijahresfrist und waren bis Dezember 2017 wieder schuldenfrei. Damit gelang nur circa acht Prozent der Betroffenen, den Zeitraum ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen.
Die dafür angesetzte Quote der innerhalb von drei Jahren zu tilgenden Schuld inklusive der Verfahrenskosten erweist sich mit 35 Prozent als zu hohe Hürde.
Nur eine geringe Schuldenhöhe lässt sich in der kürzeren Zeit erfolgreich abtragen. Im Durchschnitt ist die Zahl der Jüngeren, die durch die gesetzliche Neuerung vorzeitig in ein schuldenfreies Leben starten konnten, damit deutlich höher als die der älteren Schuldner.
Der Grund: Unter 25-Jährige haben in der Regel nur Verbindlichkeiten unter 10.000 Euro, verfügen über ein monatliches Arbeitseinkommen und können mit einer Rate von 125 Euro monatlich schon nach drei Jahren 35 Prozent der Schulden getilgt haben.
Über 61-Jährige, die oft durch einen teuren Immobilienkauf Schulden haben oder als Selbstständige gescheitert sind, müssen dagegen meist höhere Schulden tilgen. Ihre durchschnittliche Schuldenhöhe liegt bei 43.000 Euro. Ein solcher Schuldenberg lässt sich nur mit weitaus höheren monatlichen Beträgen innerhalb der dreijährigen Frist zu 35 Prozent abtragen. Bei Schulden über 100.000 Euro liegt die monatlich zu entrichtende Rate schon bei 1.000 Euro monatlich.
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) und Verbraucherschützer hatten die 35%-Quote bereits in der Vergangenheit als zu hoch bezeichnet.