Verbraucher haben die Möglichkeit, sich einmal im Jahr kostenlos via Selbstauskunft darüber zu informieren, welche Daten die Schufa über sie gespeichert hat. Alle relevanten Informationen werden per Post zugestellt. Dies könnte sich jedoch in naher Zukunft ändern.
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Auskünfte ausschließlich per Post
Zurzeit prüft der hessische Datenschutzbeauftragte im Rahmen des neuen Datenschutzrechts, ob die Auskunftsstelle Schufa Verbrauchern tatsächlich online Auskünfte über ihre gespeicherten Daten kostenlos erteilen muss. Die Schufa verschickte bislang Auskünfte ausschließlich per Post. Einige Verbraucher haben sich deswegen bei der Behörde beschwert.
Am 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Seitdem steht Verbrauchern das Recht zu, sich so oft sie für nötig halten eine kostenlose Auskunft von der Auskunftsstelle schicken zu lassen. Dies war bislang auf eine kostenlose Auskunft im Jahr beschränkt. Der Gesetzestext besagt, dass die Schufa den Verbrauchern nach einer Online-Anfrage die Auskünfte auch in elektronischer Form, beispielsweise als PDF-Dokument, zur Verfügung stellen müsste.
Elektronischer Weg ist nicht sicher
Die Auskunftsstelle Schufa hat jedoch kürzlich erklärt, dass man sich bei Anfragen über den elektronischen Weg nicht sicher sein kann, ob die Auskunft tatsächlich von befugten Personen angefordert werden. Genau aus diesem Grund werden Auskünfte an die Post-Adresse geschickt, bei denen man sich sicher sein kann, dass sie stimmen. Die Schufa hat diese Vorgehensweise mit den Datenschutzbehörden abgesprochen. Der hessische Datenschutz überprüft zurzeit die entsprechende Vereinbarung. Bis eine Entscheidung getroffen ist, kann es noch Monate dauern.
Die Schufa stellte zudem klar, dass eine elektronische Auskunft nicht gleich bedeuten würde, dass Verbraucher die angeforderten Daten schneller bekommen würden. Laut Gesetz hat die Auskunftsstelle vier Wochen Zeit, um die Anfrage zu beantworten. Darüber hinaus ist der bezahlpflichtige Online-Service “meineschufa” nicht unbedingt schneller, da für die Erstanmeldung ein Identifikationsprozess nötig ist, der viel Zeit in Anspruch nimmt.
Die Schufa bezweifelt außerdem, ob durch Auskünfte nach DSGVO im Normalfall einen Vorteil bringen. Vermieter dürfen beispielsweise diese Auskunftsmöglichkeit gar nicht anfordern, weil diese zu viele persönliche Informationen enthalten. Zu diesem Zweck bietet die Auskunftsstelle eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft an, die ausschließlich per zugestellt wird.
Der vollständige Artikel zu diesem Thema wurde von unseren Kollegen von n-tv.de veröffentlicht. Dieser Artikel hat uns als Quelle für unsere Zusammenfassung gedien.