Sie konnten vor Kurzem im Handelsblatt lesen, dass Verbraucherschützer konsequentere Maßnahmen gegen unseriöse Kreditvermittler fordern. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz ist allerdings anderer Ansicht und weist die Forderungen zurück. Einzelheiten dazu haben wir im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Vermeintlich die letzte Rettung
Viele unverschuldet oder durch Nachlässigkeit in Finanzprobleme geratene Menschen erhalten aufgrund bestehender Schufa-Einträge von Banken keine Kredite mehrt. Diese Notlagen nutzen einige Onlineportale aus, indem sie Schufa-freie Kredite und oft sogar Finanzsanierungen anbieten. Nicht wenige Verbraucher sehen in den Angeboten Rettung aus der Not und nehmen, ohne genau hinzusehen, die offerierten Darlehen an. In der Regel wachsen jedoch die Belastungen damit um ein Weiteres und führen in eine Schuldenspirale ohne Ausweg.
Seriöse Informationen und Vermittler finden Sie in unserem Artikel: Kredit trotz Schufa – so gehts!
Verbraucherschützer fordern verschärfte Gesetze
Aus der Sicht von Verbraucherschutz-Verbänden sind derartige Geschäftsmodelle unseriös und der Gesetzgeber ist zum Einschreiten aufgefordert. Das Bundesministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, weil ausreichender Schutz von den geltenden Gesetzen geboten sei. Dabei übersehen die Juristen des Ministeriums, dass zahlreiche aktuelle Begebenheiten das Gegenteil beweisen.
Ein Beispiel von vielen
Im Artikel des Handelsblatts ist ein Fall angeführt, auf den die Marktwächter Finanzen aufmerksam machten. Die Marktwächter Finanzen verstehen sich als eine Art Frühwarnstelle der Verbraucherverbände.
Träume schnell und einfach erfüllen, so lautete im konkreten Fall die Werbung einer Webseite namens “Die Kredit-Profis”. Eine Frau konnte dem Angebot nicht widerstehen und beantragte ein Darlehen in Höhe von 6.000 Euro.
Nachdem der Antrag abgeschickt war, kam zeitnah eine Antwort von dritter Stelle. Eine Finanz GmbH mit Namen Exilium genehmigte den Antrag und schickte beiliegend einen Finanzierungsvertrag für ein Darlehen von 6.000 Euro.
Die Exilium GmbH (mehr dazu hier) stellte 300 Euro für die Bearbeitung in Rechnung und leitete den unterschriebenen Vertrag an einen “Finanzsanierer” weiter. Der erhob Gebühren in Höhe von 385 Euro und legte die Kreditrate auf knapp 94 Euro und die Laufzeit auf 84 Monate fest. Einem Darlehen von 6.000 Euro standen Gesamtkosten von 2.500 Euro gegenüber. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Kosten für unrechtmäßig hoch, doch das Bundesministerium verweigert sich der Realität.
Ablehnende Haltung
Die Anwälte der Verbraucherzentralen fordern als ersten Schritt die Streichung der Auslagen-Erstattung. Damit wäre es Kreditvermittlern unmöglich, Gebühren für Beratung und beliebige Aufwendungen zu berechnen. Außerdem sollten nur Kreditvermittler zur Rechnungsstellung berechtigt sein, die nachweislich Beiträge zur Darlehensvergabe geleistet haben. Das Bundesverbraucherministerium wird seiner Bezeichnung nicht gerecht, alle Anträge trafen auf Ablehnung.
Begründet wurde die ablehnende Haltung mit bereits vorhandenen Gesetzen und der Ansicht, dass Anbieter bei der Kreditvermittlung Kosten haben, die erstattet werden müssten.
Zwar sieht das Ministerium überhöhte Verwaltungsgebühren als unrechtmäßig an. Indes gibt es keinen genau definierten Wert für den Tatbestand des Wuchers und damit kein Recht auf Zahlungsverweigerung für betroffene Verbraucher.
Wissenswertes für potenzielle Kreditnehmer
Fakt ist jedoch, dass seit 2016 verschärfte Regeln für die Prüfungs-Pflicht zur Kreditwürdigkeit im Vorfeld der Darlehensvergabe bestehen. Damit ist es deutschen Banken untersagt, Kredite ohne Bonitäts-Prüfung zu vergeben. Schufa-freie Kredite werden jedoch weiterhin vermittelt, die Geldgeber sitzen aber immer im Ausland und verlangen auch Sicherheiten.
Zudem ist es unzulässig, einem Verbraucher als Antwort auf eine Kredit-Anfrage unaufgefordert die Finanzsanierung anzubieten. Das Landgericht Dortmund fällte 2017 ein dementsprechendes Urteil.