Ein Mann aus Berlin ist ins Visier eines Münchner Inkassovereins geraten, obwohl er stets pünktlich seine Rechnungen bezahlt hat. Wie der Tagesspiegel berichtete hat eine geringe Summer von gerade einmal 85 Euro ausgereicht um den Berliner unverschuldet in diese unangenehme Situation zu bringen.
Inhaltsverzeichnis
Inkassoschreiben ohne vorherige Mahnungen
Der Berliner ist ein zuverlässiger Mensch, der besonders in Geldangelegenheiten stets sehr genau ist. Denn auch beruflich hat er mit Geld zu tun. Von seinem oft stressigen Job erholt sich der Berliner gerne in einem Studio des Fitnessstudios Fitness First in Berlin-Zehlendorf. 85 Euro kostet der monatliche Beitrag, den er immer pünktlich entrichtet hat.
Als scheinbar grundlos Schreiben eines Münchner Inkassobüros bei ihm eintreffen, reagiert er gar nicht darauf. Er wäre dem Fitnessstudio den Beitrag für Februar schuldig. Doch für den Berliner kann das nicht stimmen. Schließlich hat er auch nie eine Mahnung erhalten. Und wie oft hört man von Betrugsmaschen, die genau so aufgezogen werden? Als er sich dennoch an Fitness First wendet, stellt sich heraus, dass es sich um ein Versehen handelt. Seine Mitgliedsnummer habe man fälschlicherweise doppelt erfasst. Man würde dies korrigieren. Für den Berliner war damit das Problem erledigt.
Ein Versäumnis mit Folgen
Leider versäumte es Fitness First dem beauftragten Inkassoverein mitzuteilen, dass sich die Angelegenheit erledigt hatte. Der Berliner erhielt weitere Schreiben sowie einen Schufa-Eintrag. Auch seine Kreditkarte wurde gesperrt. Fitness First reagiert nicht auf Bitten zur Bereinigung der Angelegenheit. Als ihm im September schließlich mit gerichtlichen Schritten und einem Gerichtsvollzieher gedroht wird, wendet sich der Berliner direkt an das Inkassobüro. Er reicht Kopien des Kontoauszugs ein, was den Fall schließlich klären kann.
Das Inkassounternehmen handelte auftragsgemäß
Der Tagesspiegel hat Marcus Köster von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema befragt. Er ist der Ansicht, dass sich das Inkassobüro richtig verhalten hat. Inkassounternehmen prüfen Forderungen nicht auf ihre Richtigkeit. Die Schuld liegt hier bei Fitness First, da diese versäumt haben, das Inkassobüro über die Klärung der Angelegenheit zu informieren. Jegliche Nachteile, die dem Berliner durch die Sperrung seiner Kreditkarte entstanden sind, hat das Fitnessstudio zu tragen.
Auch die Inkassokosten hat Fitness First zu zahlen. Diese seien allerdings viel zu hoch und damit rechtswidrig gewesen, stellt Marcus Köster fest. 27 Euro dürfen bei einem Streitwert bis 500 Euro veranschlagt werden. Die von dem Berliner geforderte Summe lag aber bei 181,68 Euro und damit um fast 100 Euro über dem Betrag um den es ursprünglich einmal ging. Das sei allerdings gängige Praixs, berichtete der Verbraucherschützer.
Bei unrechtmäßigen Forderungen direkt handeln
Der Schufa-Eintrag des Berliners ist mittlerweile gelöscht. Doch hinterlässt die Angelegenheit natürlich einen unangenehmen Nachgeschmack. Marcus Köster rät in solchen Fällen sich unverzüglich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu klären. Auch wenn rechtlich gesehen Fitness First dazu verpflichtet gewesen wäre, wäre dem Berliner doch einiges an Ärger dadurch erspart geblieben.
Weiterführend: Schufa eintrag löschen – so geht es!