Das Projekt OpenSchufa hat eine enttäuschende Zwischenbilanz veröffentlicht. In den ersten sieben Wochen “spendeten” nur 2300 Personen die Daten ihrer Schufa-Selbstauskunft. Diese Zahl blieb hinter den Erwartungen der Projekt-Initiatoren Open Knowledge Foundation und AlgorithmWatch zurück. Laut der beiden gemeinnützigen Organisationen hatten rund 26.000 Personen eine Selbstauskunft über eine von ihnen bereitgestellte Seite angefordert. Die Rücklaufquote lag folglich bei weniger als 10 Prozent.
Ziel von OpenSchufa: Formel hinter dem Schufa-Scoring soll geknackt werden
In einem ersten Schritt hatten die beiden Projekt-Initiatoren 43.344 Euro über eine Crowdfunding-Kampagne eingesammelt, um das Vorhaben zu starten. Beworben wurde (und wird) es mit dem Slogan “Wir knacken die Formel der Schufa.” Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit dem Spiegel und dem Bayrischen Rundfunk den Algorithmus zu entschlüsseln, nach dem der Score-Wert der Schufa erstellt wird. Die Menschen sollen auf diese Weise besser verstehen, weshalb sie beispielsweise keinen Kredit, keinen Mietvertrag oder keinen neuen Handytarif erhalten.
Kompliziertes Beantragungsverfahren als Grund für schwache Rücklaufquote?
OpenSchufa macht das komplizierte Beantragungsverfahren für die Selbstauskunft für die schwache Rücklaufquote verantwortlich. Als zusätzliches Problem kommen die Änderungen in dem Auskunftsformular hinzu, welche die Schufa nach Inkrafttreten der DSGVO eingeführt hat. Früher wurden in einer vollständigen Tabelle alle Branchenscores zur Verfügung gestellt. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall. Es gibt nur noch einige vereinzelte Branchenscores sowie den Basisscore (“Durchschnittsbewertung”), was die Auswertung schwieriger macht.
Veröffentlichung der Ergebnisse im Herbst
Bis Ende September sammelt OpenSchufa weiter Daten. Anschließend sollen die Ergebnisse vorgestellt werden. Geplant ist außerdem eine Diskussion mit Vertretern aus den Bereichen Politik und Datenschutz zum Thema “Fairness und Scoring”.
Selbstauskunft nicht DSGVO-konform?
OpenSchufa hält die Selbstauskunft der Schufa nicht für DSGVO-konform. Die Auskunfstei habe eine schwammige Regelung (§ 15(3)) ausgenutzt, um die eigentlich nicht zulässigen Änderungen zu rechtfertigen. Außerdem sei es nicht rechtens, dass die Schufa die digitalen Anfrage der Selbstauskunft nicht digital, sondern auf dem Postweg beantworte. Diesen Vorgang überprüft derzeit der hessische Landesdatenschutzbeauftragte.