robert

Geschrieben von: Robert Mertens

Seit 8 Jahren verfasse Ich Ratgeber zum Thema SCHUFA und Bonitätsprobleme

Letztes Update: 

(*) Hinweis zu Affiliate Links & Finanzierung

Schulden & Insolvenzlexikon

Für Schuldner sind viele Begriffe die im Zusammenhang mit Schulden, Zwangsvollstreckung und Insolvenz stehen, nicht bekannt. Nachfolgende Auflistung angeordnet in alphabetischer Reihenfolge beschreibt diese Begriffe auf verständliche Art und Weise.

Inhaltsverzeichnis

Abweisungsbeschluss

Ein Abweisungsbeschluss ergeht durch das Insolvenzgericht, wenn das Vermögen des Schuldners zur Kostendeckung des Verfahrens unzureichend ist.

Abtretung

Schuldner unterzeichnen bei Verträgen oft eine Abtretungserklärung. Für den Gläubiger besteht somit die Möglichkeit, unter Vorlage dieser Erklärung den pfändbaren Arbeitslohn direkt beim Arbeitgeber oder Leistungsträger zu fordern. Bei Vorhandensein einer Abtretungsklausel ist kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig. Eine Abtretungserklärung hat nur Gültigkeit wenn nachfolgende Klauseln vorhanden sind:

1.Eine genaue Bezeichnung für welchen Anspruch eine Abtretung besteht , beispielsweise Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld, Rente
2.Die Abtretung muss den Umfang, das heißt die genaue Summe beinhalten.
3.Bezeichnung und Nennung des gesicherten Anspruches des Gläubigers
4.Es muss eine Regelung vorhanden sein, wann die Verwendung der Abtretung erfolgen soll ( zum Beispiel bei Rückstand von zwei Raten)
5.Dem Schuldner muss in einer Frist von zwei Wochen die Abtretung offengelegt werden. Dies ist in der Erklärung zu vermerken.
6.Die Abtretungserklärung muss eine Freigabeklausel aufweisen. Dies bedeutet durch die Abzahlung verringert sich der Anspruch.

Die Abtretung kann für ungültig erklärt werden, wenn eine der sechs Klauseln fehlt. Eine Abtretungsvereinbarung wird zwischen dem Gläubiger und Schuldner geschlossen. Die Anwendung ist nur dann möglich, wenn in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag die Offenlegung ausgeschlossen ist.

Abweisung mangels Masse:

Die Abweisung mangels Masse wird auch Insolvenzantragsverfahren bezeichnet. Hierbei handelt es sich um das vorläufige Insolvenzverfahren. Der Schuldner oder der Gläubiger muss zunächst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das Gericht prüft das Vorliegen eines Insolvenztatbestandes und das Vorhandensein von Insolvenzmasse. Dies ist nötig zur Deckung des Insolvenzverfahrens. Ist die Masse nicht ausreichend um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wird der Antrag „mangels Masse“ abgewiesen. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Abzweigung

Der Begriff Abzweigung hat insbesondere Bedeutung für Unterhaltsschuldner. Erhält ein Unterhaltsschuldner Sozialleistungen die dem SGB unterliegen wie etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Rente, kann die Unterhaltsvorschuß- Leistende Behörde beim zuständigen Träger der Sozialleistungen die Abzweigung beantragen. Kommt ein Elternteil seiner gesetzlichen Pflicht zur Unterhaltspflicht nicht nach, ist ein Zugriff durch Abzweigung auf die Sozialleistungen möglich.

Akkordstörer

Als Akkordstörer werden Gläubiger bezeichnet die sehr unnachgiebig sind. Sie gefährden außergerichtliche Einigungsversuche und lehnen grundsätzlich Zahlungsvorschläge ab. Meist zählen Mahnanwälte und Inkasso- Unternehmen zu den Akkordstörern. Die Betreibung von Forderungen erfolgt als großes Massengeschäft ohne an einer einvernehmlichen Lösung interessiert zu sein. Stattdessen führen sie häufig zur Beitreibung Zwangsvollstreckungen durch.

Anmeldefrist

Insolvenzgläubiger sind an bestimmte Fristen gebunden, in der ihre Forderungen angemeldet sein müssen, um das Insolvenzverfahren durchführen zu können. Erfolgt eine verspätete Anmeldung ist das mit zusätzlichen Kosten für den Gläubiger verbunden.

Anwalt – Inkasso

Ein Anwalt-Inkasso wird speziell durch Mahnanwälte tätig. Ihre Aufgabe besteht hauptsächlich in der Beitreibung von offenen Forderungen. Ein Mahnanwalt arbeitet im Auftrag des Forderungsinhabers. Die Aufgaben in einem Anwalt-Inkasso umfassen Mahnungen, Erstellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie der Durchführung von Zwangsvollstreckungen.

Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Sobald die Verwertung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter beendet ist, erfolgt die Schlussverteilung. Dabei folgt die Festsetzung des Schlusstermins, welcher gleichzeitig die letzte Gläubigerversammlung ist. Am Schlusstermin findet die Prüfung und Erörterung der Schlussrechnung statt. Die Erhebung letzter Einwände ist möglich. Wenn die Schlussverteilung erfolgreich beendet ist, wird vom Gericht die Aufhebung des Verfahrens angeordnet.

Auftraggeber

Erteilt ein Gläubiger einem Inkassounternehmen oder Anwalt zur Forderungseinziehung den Auftrag, ist er der Auftraggeber. Der Auftragnehmer, in diesem Fall das Inkassobüro, fordert im Auftrag des Gläubigers die rückständige Forderung ein.

Ausbuchung

Die Ausbuchung wird auch als Forderungsverzicht oder Erlass bezeichnet. Der Gläubiger verzichtet in diesem Fall auf die Gesamtforderung inklusive der Kosten und Zinsen.

Aussonderung / Absonderung

Das vorhandene Vermögen eines Schuldners, der sich in Insolvenz befindet, wird verwertet. Im Insolvenzverfahren wird die Insolvenzmasse unter den Gläubigern aufgeteilt. In die Insolvenzmasse fließen keine Gegenstände, bei denen die Rechte von Dritten bestehen, zum Beispiel bei unbezahlter Ware. Der Eigentümer hat das Recht auf Aussonderung der Gegenstände, so dass diese sich nicht mehr im Besitz des Schuldners befinden.

Austauschpfändung

Die Austauschpfändung gehört zu einer Vollstreckungsmaßnahme, deren Durchführung aber sehr selten vorkommt. Besitzt der Schuldner ein unpfändbares oder hochwertiges Objekt, kann der Gläubiger ein Ersatzobjekt oder einen zur Neubeschaffung erforderlichen Betrag anbieten. Den höherwertigen Gegenstand lässt der Gläubiger pfänden und verwerten.

Annahme an Erfüllung Statt

Bestehende Schuldverhältnisse erlöschen aufgrund von „ Erfüllung durch Zahlung“.

Basiszinssatz

Am Basiszinssatz orientiert sich der Verzugszinssatz vor allem bei Verbrauchergeschäften. Am ersten Januar sowie am ersten Juli in jedem Jahr verändert sich der Basiszinssatz. Er richtet sich nach dem Wert des Zinssatzes für „langfristige Refinanzierungsgeschäfte“ der EZ, Europäischen Zentralbank.

Befriedigung

Speziell im Schulden- Zusammenhang wird von der „ Befriedigung des Gläubigers“ gesprochen, wenn die Schulden durch den Schuldner bezahlt wurden. Somit sind der „ Frieden“ sowie das Recht zwischen Gläubiger und Schuldner hergestellt.

Beitreibung

Beitreibungen sind Vollstreckungsmaßnahmen von Geldleistungen aus öffentlichen Forderungen wie Steuern, Gebühren und Beiträgen. Die Zwangsvollstreckung wird von eigenen Vollstreckungsbehörden vorgenommen. Beispielweise bei Forderungen die gegenüber der Agentur für Arbeit bestehen erfolgt die Beitreibung durch das Hauptzollamt.

Beratungshilfe

Wenn Personen mit wenig Einkommen anwaltliche Hilfe benötigen, können diese vor der Erstberatung einen“ Antrag auf Beratungshilfe“ stellen. Das Amtsgericht oder direkt der Rechtsanwalt nehmen diesbezügliche Anträge entgegen. Für die Beratung durch den Rechtsanwalt muss dann nur noch ein geringer Betrag entrichtet werden.

Betrug

Nach Paragraph 263 des StGB handelt es sich bei Betrug um eine Straftat. Strafbar ist bereits der Betrugsversuch. In der Regel liegt bereits ein Betrugsversuch vor, wenn ein ungedeckter Scheck als Zahlungsmittel verwendet wird. Der Empfänger befindet sich in der Annahme, dass es sich um einen gedeckten Scheck handelt und unterlässt vorrübergehend die Geltendmachung seiner Forderung.
Betrug liegt vor, wenn der Täter in der Absicht sich zu bereichern, eine andere Person täuscht. Dabei ist es unerheblich ob sich der Täter selbst oder eine Dritte Person bereichern will und ob dem Dritten oder der getäuschten Person dadurch ein Schaden entsteht.

Beugehaft

Die Beugehaft wird auch Erzwingungshaft bezeichnet. Ein Schuldner kann bis zu einen halben Jahr in Beugehaft genommen werden. Weigert sich der Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann der Gerichtsvollzieher ihn verhaften lassen. Der Schuldner wird aus der Haft entlassen, sobald er die eidesstattliche Versicherung ordnungsgemäß abgegeben hat.

Bonität

Bonität bezeichnet die Zahlungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit bezüglich einer Person oder eines Unternehmens. Durch die Bonität kann der Kreditgeber beurteilen, ob der Kreditnehmer die Bereitschaft und die Fähigkeit zeigt, den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine positive Bonität ist hierbei vom Vorteil. Eine Beurteilung über die Bonität erfolgt über die Person selbst und die finanziellen Voraussetzungen. Wesentliche Faktoren bei einer Prüfung der Bonität sind: das Einkommen, aktuelles Arbeitsverhältnis sowie die Auskunft der SCHUFA. Für Kreditunternehmen kann durch die Bonitätsprüfung ein Verlustrisiko eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Bonitätsprüfung

Das Wort „ Bonität“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „ Güte“. Durch eine Bonitätsprüfung erfahren berechtigte Dritte, Details über die Zahlungsfähigkeit einer Person. Eine Prüfung der Bonität ist die Basis zur Entscheidung Dritter, der Person einen Kredit zu gewähren. Erfolgt die Überprüfung positiv ist eine Kreditvergabe meist ohne Schwierigkeiten möglich.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft wird schriftlich und vertraglich geregelt. Eine dritte Person, der Bürge, verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Eine Bürgschaft dient zur Absicherung des Gläubigers gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Im BGB in den Paragraphen 765 bis §777 ist die Bürgschaft gesetzlich geregelt. Der Bürge verpflichtet sich mit seinem eigenen Vermögen einzustehen, insbesondere wenn der Hauptschuldner nicht mehr zahlen kann oder ausfällt.

Debitoren

Schuldner werden Debitoren bezeichnet, Gläubiger dagegen werden Kreditoren genannt. Die Ableitung erfolgt aus dem lateinischen Wort „debet“ welches übersetzt „er schuldet“ bedeutet.

Debitoren-Management

Debitoren- Management ist ein Forderungsmanagement in einem Unternehmen. Dessen Aufgabe besteht in der Zahlungsüberwachung, dem Kontenkontakt, der Rechnungserstellung sowie im Mahnwesen.

Dispokredit

Das Dispositionskredit umgangssprachlich Dispo wird häufig auch Überziehungskredit bezeichnet. Ein Dispokredit entspricht etwa der Höhe von zwei Monatsnettogehältern. Meist ist bei einem Girokonto ein Überziehungskredit vertraglich vereinbart. Der Dispositionskredit ist für eine kurzfristige Überbrückung geeignet. Die Rückzahlung kann täglich erfolgen. Der Ausgleich geschieht rein automatisch mit den nächsten Kontoeingängen.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner erkennt, dass er seine in Zukunft fälligen Zahlungen nicht mehr erfüllen kann.

Drittschuldnerklage

Eine Drittschuldnerklage findet Bedeutung wenn ein Gerichtsvollzieher vom Schuldner Gegenstände gepfändet hat, die sich in dessen Besitz befinden, aber nicht sein Eigentum sind. Das Eigentumsrecht kann der tatsächliche Eigentümer durch eine Drittschuldnerklage geltend machen. Somit kann er auf Herausgabe der gepfändeten Sachen bestehen. Ein Anspruch auf Versteigerungserlös besteht, wenn bereits versteigert wurde.

Druckantrag

Mit Druckantrag werden häufig die Insolvenzanträge genannt, die der Gläubiger gegen den Schuldner stellt. Damit möchte der Gläubiger meist erreichen, dass der Schuldner die Forderung nun begleicht. Dabei muss der Gläubiger aber die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beweisen können.

Durchsuchung

Im Zuge des Zwangsvollstreckungsverfahrens kann die Durchsuchung richterlich angeordnet werden. Das bedeutet ohne Einwilligung des Schuldners kann dessen Wohnung auf Anordnung des Amtsgerichtes durchsucht werden. Das ist oft dann der Fall, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner mehrmals nicht angetroffen hat.

Eidesstattliche Versicherung

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist eine vom Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme. Die Eidesstattliche Versicherung ist gesetzlich geregelt und wird vom Gläubiger beantragt. Der Schuldner wird zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vorgeladen. Bei diesem Termin ist der Schuldner gezwungen sein Einkommen und seine gesamte Vermögenssituation offenzulegen. In einem Protokoll muss er seine Angaben an Eidesstaat versichern. Unwahre Angaben sind strafbar. Mit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhält der Gläubiger einen Überblick über den Vermögensstatus des Schuldners. Dadurch erhält der Gläubiger die Möglichkeit weitere wirksame Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Bei einer Verweigerung oder dem unentschuldigten Fernbleiben zur Abgabe der EV kann das jeweilige Gericht einen Haftbefehl erlassen.
Die Eidesstattliche Versicherung ist eine Vermögensoffenbarung. Der Schuldner wird in das öffentliche Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen.
Der Schuldner hat das Recht gegen die sofortige Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Widerspruch einzulegen. Innerhalb von zwei bis vier Wochen erfolgt die Festsetzung eines Gerichtstermins. Bei weiterer Weigerung oder wenn der Termin nicht eingehalten wird, kann das Gericht Haftbefehl erlassen.
Es besteht für den Schuldner die Möglichkeit, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung um ein halbes Jahr zu verschieben. Dazu muss der Schuldner nachweisen, dass innerhalb von sechs Monaten der Ausgleich der Forderung erfolgt. Die Entscheidung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher.
Wurde die eidesstattliche Versicherung abgeben, kann der Gläubiger erst nach Ablauf von drei Jahren eine erneute Abgabe verlangen. Eine Ausnahme zu einem früheren Zeitpunkt ist gerechtfertigt, wenn dem Gläubiger neue Erkenntnisse über die Vermögenssituation des Schuldners bekannt sind.

Eigenauskunft

Alle Unternehmen die Daten von Verbrauchern gespeichert haben sind, nach Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes, verpflichtet die gespeicherten Informationen den Betreffenden offenzulegen. Bei der SCHUFA werden jährlich etwa eine Millionen Eigenauskünfte eingeholt.

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt findet insbesondere Bedeutung beim Kauf auf Raten und dient zur Absicherung. Der Käufer nimmt die Sache bereits entgegen, in seinen Besitz und zur eigenen Verwendung. Aber bis zur Begleichung der gesamten Kaufsumme mit Zahlung der Letzten Rate, „ behält sich der Verkäufer das Eigentum vor“.

Einkommensnachweis

Folgende Nachweise und Belege zählen zu Einkommensnachweisen:
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Gewinn und Verlustrechnung bei Selbstständigen, Bilanzen, Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes, außerdem alle Belege mit denen man das monatliche Einkommen nachweisen kann.

Einspruch

Gegen den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid können binnen zwei Wochen Widerspruch erhoben werden. Um anschließend die Ansprüche zu klären wird ein gerichtliches Klageverfahren durchgeführt.

Einzugsermächtigung

Ein Zahlungspflichtiger erteilt einem Zahlungsempfänger mit einer Einzugsermächtigung die Erlaubnis und Genehmigung einen vereinbarten Betrag von seinem Konto abzubuchen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit vom Kontoinhaber zurück gezogen werden.

Energieschulden

Energieschulden gehören zu den Primärschulden. Dies begründet sich dadurch, dass durch Energieschulden die Existenz des Schuldners gefährdet werden kann. Die Energieschulden ergeben sich aus offenen Zahlungen durch den Energieverbrauch bei dem Versorgungsunternehmen. Als erstes erfolgt die Stromabstellung des Versorgers, solange bis die Zahlung ausgeglichen ist. Bei Zahlungsschwierigkeiten erklären sich viele Energieversorger dazu bereit, Ratenvereinbarungen abzuschließen.

Erinnerung

In einem Insolvenzverfahren werden Rechtsbehelfe, gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Gerichtsvollzieher oder Rechtspfleger, als Erinnerung bezeichnet.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt für die Gläubiger das Verbot in Kraft, dass sie nicht mehr in die Insolvenzmasse zwangsvollstrecken dürfen. Für den Schuldner beginnt damit die Wohlverhaltensperiode. Diese beträgt sechs Jahre.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Obliegenheiten, treten erst mit dem “ Beschluss der Ankündigung der Restschuldbefreiung“ in Kraft.

Eröffnungsbeschluss

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestimmt. Der Eröffnungsbeschluss enthält nachfolgende Angaben des Schuldners: Firma, Name, Vorname, Beschäftigung oder Geschäftszweig sowie die Anschrift des Gewerbes oder der Wohnung. Des Weiteren beinhaltet der Eröffnungsbeschluss Angaben über den Insolvenzverwalter und das Datum mit Uhrzeitangabe der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ersatzfreiheitsstrafe

Bei Nichtleistung einer Geldstrafe von einem Strafgericht kann die Staatsanwaltschaft eine Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Ein Tagessatz der Geldstrafe entspricht einen Tag Freiheitsstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann verhindert werden durch Ratenzahlung, Stundung oder Ableistung gemeinnütziger Arbeit.

Erzwingungshaft

Die Erzwingungshaft ist eine Anordnung des Gerichtes zur Erzwingung bestimmter Handlungen. Eine Erzwingungshaft erfolgt beispielsweise bei einer Verweigerung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder bei Nichtzahlung eines Bußgeldes.

Fälligkeit

Dabei handelt es sich um einen festgesetzten Zeitpunkt oder Zahltermin. An diesem Zeitpunkt, dem Fälligkeitstermin, kann der Gläubiger seine Forderung verlangen. Fälligkeit ist die vereinbarte Zahlfrist an der auch Ratenzahlungen eingehen müssen.

Forderung

Der Begriff Forderung bezeichnet den schuldrechtlichen Anspruch eines Gläubigers gegen den Schuldner. Die Forderung kann aus Ratenzahlungen oder Kaufpreisen beruhen. Der Gläubiger kann den Forderungsanspruch durch Zwangsvollstreckung oder einer Klage geltend machen.

Forderungsaufstellung

Der aktuelle Forderungsstand wird aufgeschlüsselt und detailiert nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten in einer Auflistung dargestellt. In einem Insolvenzverfahren ist der Gläubiger nach Paragraph 305 Absatz 2 S. 2 der Insolvenzordnung verpflichtet dem Schuldner kostenlos eine Forderungsaufstellung auszuhändigen.

Forderungskauf

Der Gläubiger kann seine Forderungen verkaufen. Vom Ursprungsgläubiger werden vor allem von Inkassounternehmen die Forderungen für einen Bruchteil des eigentlichen Betrages abgekauft. Der durch den Forderungskauf neue Gläubiger besitzt dann das Recht die offenstehende Forderung nebst Kosten und Zinsen einzufordern.

Forderungspfändung

In einer Forderungspfändung wird eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner gepfändet. Dabei sind zum Beispiel die Lohnpfändung und die Kontopfändung geeignete Maßnahmen. Bei einer Lohnpfändung, wird der Lohnanspruch des Schuldners beim Drittschuldner, dem Arbeitgeber, gepfändet.
In einer Kontopfändung erfolgt die Pfändung des Guthabens, welches der Schuldner bei seiner Bank besitzt. In diesem Fall ist die Bank der Drittschuldner. Die Drittschuldner erhalten einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Unter Beachtung der Pfändungsfreibeträge müssen diese das Guthaben zur Forderungsbegleichung an den Gläubiger überweisen.

Freigabeantrag

Bei einer Kontopfändung muss vom Schuldner beim Vollstreckungsgericht ein Freigabeantrag gestellt werden. Besonders für wiederkehrende Einkünfte wie beispielweise der Arbeitslohn ist der Freigabeantrag erforderlich. Mit diesem kann der Schuldner über den pfändungsfreien Betrag frei verfügen. Eine Frist von 14 Tagen ist dabei zu beachten. Für Sozialleistungen die auf dem Konto eingehen ist kein Freigabeantrag erforderlich. Innerhalb von sieben Tagen kann der Schuldner frei über die Sozialleistungen verfügen. Dazu gehören ALG, ALG 2, Erziehungs- und Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeldzuschuss, Mutterschaftsgeld und Renten. Sozialleistungen die auf das Konto überwiesen wurden, für das eine Kontopfändung erfolgte, sind nach Paragraph 55 Sozialgesetzbuch für die Dauer von sieben Tagen nicht pfändbar.

Fremdantrag

Ein Fremdantrag ist ein Insolvenzantrag durch den Gläubiger. Dieser ist nur zulässig, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. Der Gläubiger muss ein rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung begründen. Des Weiteren muss er seine Forderung sowie den Grund der Eröffnung glaubhaft machen können.

Geldstrafe

Die Verhängung von Geldstrafen erfolgt in Strafbefehlen oder Gerichtsurteilen. Die Höhe( Tagessatz) wird anhand des Nettoeinkommens errechnet.

Gerichtsstand

Das Insolvenzgericht ist das örtlich zuständige Gericht.

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz und wird im Auftrag des zuständigen Gerichtes tätig.
Ein Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, Urteile sowie Vollstreckungstitel zu vollstrecken. Er ist berechtigt dies auch zwangsweise durchzuführen. In das Aufgabengebiet des Gerichtsvollziehers fällt auch die Zustellung von Schriftstücken. Im Auftrag der Justiz setzt er Geldforderungen der Gläubiger gegen Schuldner durch. Die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers besteht darin die Beschlüsse und Urteile der Gerichte durchzusetzen. Die Vollziehung der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt, wenn ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss vorliegt. Begleicht der Schuldner seine Forderung nicht, beantragt der Gläubiger die Pfändung beim Amtsgericht. Dem Schuldner wird der Pfändungsbescheid vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Kann der Schuldner seine Schulden immer noch nicht begleichen, erfolgt die Pfändung. Der Gerichtsvollzieher kann Bargeld und Wertgegenstände pfänden. Um zur Begrenzung der Konflikte zwischen Gläubiger und Schuldner beizutragen, sind Gerichtsvollzieher auch beratend tätig. Eine Einigung kann auch anhand einer Abzahlungsvereinbarung erfolgen. Kommt es dennoch zu einer Pfändung ist die Versteigerung der Gegenstände eine weitere Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Der Gläubiger erhält den Erlös. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung kann durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, wenn keine Pfändungsgegenstände vorhanden sind und der Gläubiger die Abgabe verlangt. Zu den weiteren Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören Zwangsräumungen, Vorführen von Zeugen unter Zwang und die Durchführung einer behördlich angeordneten Kindesentziehung.

Gesamtgläubigerschaft

Eine Gesamtgläubigerschaft liegt vor, wenn mehreren Personen die vollständige Leistung einer Forderung zusteht. Der Schuldner wird von seiner Verpflichtung frei, wenn er an einen der Gesamtgläubiger die Zahlung leistet. Die Aufteilung erfolgt unter diesen selbst.

Gesamtschuldner

Wenn mehrere Personen für die gleiche Verbindlichkeit aufkommen müssen, liegt eine Gesamtschuldnerschaft vor. Diese Schuld muss nur einmal beglichen werden. Wenn ein Schuldner die Forderung tilgt sind alle anderen Schuldner gegenüber dem Gläubiger ohne Schuld.

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsunfähig sind generell Kinder bis zum siebten Lebensjahr. Beschränkt geschäftsfähig sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sieben und 18 Jahren. Meist ist in geschäftlichen Angelegenheiten eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorgeschrieben. Die volle Geschäftsfähigkeit tritt mit der Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren ein. Der Abschluss von Verträgen jeder Art ist möglich. Die Person ist aber für daraus entstehende Folgen voll verantwortlich.

Girokonto für jedermann

Oft möchten Banken die Genehmigung einer Girokonto Eröffnung verweigern, wenn der Verbraucher verschuldet ist. Der Schuldner ist berechtigt ein Girokonto auf Guthabenbasis zu beantragen. Weil jeder das Recht auf ein Konto hat, muss die Bank solch einem Konto zustimmen. Zu heutigen Zeiten ist ein Konto für jedermann notwendig, da alle Geldleistungen mittels Überweisung getätigt werden.

Gläubiger

Gläubiger wird bezeichnet, wer einen Anspruch gegen einen anderen erhebt. Die Rechtsbeziehung zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner nennt man Schuldverhältnis.

Gläubigerausschuss

Damit die Interessen aller Gläubiger vertreten werden wird häufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Der Gläubigerausschuss wird insbesondere bei Unternehmensinsolvenzen angewendet. Der Gläubigerausschuss überwacht und unterstützt den Insolvenzverwalter bei der Geschäftsführung. Das Einsetzen eines Gläubigerausschusses ist jedoch keine Pflicht.

Gläubigervergleich

Der Gläubigervergleich stellt eine vertragliche Möglichkeit dar zur Senkung der Schulden. Durch ein Vergleichsangebot werden Gläubiger durch Schuldnerberater oft vor die Alternative gestellt. Der Schuldnerberater rät zur Annahme eines Vergleiches oder eventuell kein Geld mehr zu erhalten, wenn der Schuldner ein Insolvenzverfahren einleitet.

Gläubigerversammlung

Zusammenfassung aller Gläubiger die in einem Insolvenzverfahren beteiligt sind.

Grundschuld

Eine Grundschuld dient zur Forderungssicherung. Mit einer Grundschuld wird ein Grundstück belastet und das Recht erwirbt ein Dritter. Dieser Begünstigte kann die Zahlung einer Summe aus dem Grundstück verlangen.

Gutachter im Insolvenzverfahren

Der Gutachten ermittelt und überprüft das Vorliegen des Eröffnungsgrundes und ob die Insolvenzmasse zur Verfahrensdeckung ausreicht.

Hausratspfändung

Nach Paragraph 811 der Zivilprozessordnung ist eine Pfändung von Hausrat und Küchengeräten nicht zulässig.

Hypothek

Hierbei besteht für den Gläubiger das Recht offene Forderungen anhand des Eigentums des Schuldners zu befriedigen. Dabei kann es sich um Wohnungseigentum, Grundstücke oder andere Gebäude handeln. Bei Aufnahme eines Kredites dient eine Hypothek als Sicherheit und es erfolgt ein Eintrag in das Grundbuch.

Immobiliarzwangsvollstreckung

In der Immobiliarzwangsvollstreckung können vom Gläubiger das unbewegliche Vermögen des Schuldners zwangsvollstreckt werden. Dies umfasst insbesondere Grundstücke, Häuser und deren Bestandteile. Zu den möglichen Form dieser Zwangsvollstreckung gehören die Zwangsverwaltung, Zwangshypothek und Zwangsversteigerung.

Inkasso

Inkassounternehmen benötigen eine gerichtliche Erlaubnis. Gläubiger beauftragen meist ein Inkasso zur Eintreibung offener Forderungen. Inkassobüros sind außergerichtlich tätig und arbeiten meist mit Anwaltskanzleien zusammen. Die Arbeit von Inkassounternehmen wird von den jeweils zuständigen Land- und Amtsgerichten überwacht.

Inkassokosten

Die Inkassokosten setzen sich zusammen aus allen Gebühren und Auslagen die dem Gläubiger zur Durchsetzung seiner Forderung entstehen. Die Kosten müssen zur Hauptforderung vom Schuldner ersetzt werden. Die Geltendmachung der Hauptforderung, der Verzugszinsen sowie der Mahnkosten erfolgt im Auftrag des Gläubigers durch das Inkassounternehmen.

Insolvenz

In der Insolvenzordnung ist die Insolvenz gesetzlich geregelt. Die Voraussetzung der Insolvenzeröffnung ist, dass ein Insolvenzgrund vorliegen muss. Dieser ist gegeben bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Bei Unternehmen (juristischen Personen) ist bereits eine Überschuldung der Grund. Bei drohrender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner einen Eigenantrag auf das Insolvenzverfahren stellen. Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner die Zahlungen nicht mehr leisten kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können, weil das eigene Vermögen nicht mehr ausreichend ist. Auch der Gläubiger kann einen Insolvenzantrag gegen den Schuldner stellen, dies ist in einem Fremdantrag möglich.

Insolvenzanfechtung

Bei der Insolvenzeröffnung hat der Insolvenzverwalter die Befugnis, Handlungen des Schuldners rückgängig zu machen. Insofern betrifft das besonders Handlungen, wenn das Vermögen auf Dritte verlagert wurde. In den Paragraphen 130 bis 137 der Insolvenzordnung sind die anfechtbaren Handlungen des Schuldners erläutert. Beispielsweise ist das der Fall, wenn das Eigentum auf Familienmitglieder übertragen wird oder der Schuldner an einen Gläubiger zahlt, weil dieser Druck ausübte. Durch Anfechtung wird die Verteilergerechtigkeit unter den Gläubigern hergestellt. Der Insolvenzverwalter kann das Anfechtungsrecht bis zu zwei Jahren nach Insolvenzeröffnung geltend machen.

Insolvenzberatung

Die neue Insolvenzordnung ist im Jahr 1999 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt haben auch Privatpersonen das Recht einen Antrag auf das gerichtliche Entschuldungsverfahren zu stellen. Dazu muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, mit allen Gläubigern unternommen werden.

Insolvenzforderung

Die Forderungen die gegen den Schuldner bestehen, müssen vom Gläubiger beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Von diesem erfolgt ein Antrag in die Insolvenztabelle.

Insolvenzgeld

Liegt bei einem Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren vor, kann das zustehende Arbeitsentgelt meist nicht mehr gezahlt werden. Damit Arbeitsnehmer den Ausfall ihres Arbeitslohnes erhalten, können sie bei der Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld beantragen. Die Frist bis zu zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung muss für die Antragstellung unbedingt beachtet werden. Das Insolvenzgeld erhält der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung.

Insolvenz Geldbescheinigung

Aus dieser ergibt sich die Höhe des Arbeitslohnes der Arbeitnehmer für den Zeitraum der letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung. Nach Paragraph 314 SGBIII muss der Insolvenzverwalter die Insolvenzbescheinigung ausstellen.

Insolvenzgericht

Das Gericht welches das Insolvenzverfahren durchführt ist das zuständige Insolvenzgericht. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht, in dessen Bereich der Schuldner seinen Firmen- oder Wohnsitz hat.

Insolvenzgläubiger

Insolvenzgläubiger sind alle Gläubiger die zur Insolvenzeröffnung einen Anspruch gegen den Schuldner stellen.

Insolvenzmasse

Bei der Insolvenzmasse handelt es sich um das Vermögen des Schuldners, das ihm am Insolvenz- Eröffnungstag gehört. In die Insolvenzmasse inbegriffen fällt das erlangte Vermögen während des Insolvenzverfahrens. Hierbei wird nur der pfändbare Teil berücksichtigt. Der pfändungsfreie Anteil des Monatseinkommens sowie Gegenstände des täglichen Lebens gehören nicht in die Insolvenzmasse. Dazu gehören unter anderem ein Fahrzeug welches berufsbedingt notwendig ist sowie Kleidung und Wohnungseinrichtung.

Insolvenzordnung

Seit ersten Januar 1999 ist die neue Insolvenzordnung in Kraft. Dadurch wurde die vorherige Konkursordnung ersetzt. Die Insolvenzordnung ist ein Gesetz zur Regelung von Abwicklungsverfahren bei Verbraucher- und Firmeninsolvenzen.

Insolvenztabelle

Die Insolvenztabelle ist eine amtliche Auflistung in Form einer Tabelle, die alle angemeldeten Forderungen enthält. Sie dient als Grundlage bei der Verteilung der Insolvenzmasse.

Insolvenztatbestand

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt nur bei Vorliegen eines Insolvenztatbestandes. Dieser ist nach Paragraph 17 der Insolvenzordnung bei Zahlungsunfähigkeit gegeben.

Insolvenzverfahren

Wenn außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuche erfolglos waren, findet das Eröffnungsverfahren statt. Es wird unterschieden zwischen dem Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Verfahren dient dazu, dass Gläubiger von Überschuldeten oder zahlungsunfähigen Schuldnern zumindest teilweise befriedigt werden. Dies geschieht dadurch, dass das Vermögen, die Insolvenzmasse , unter allen Gläubigern verteilt wird.

Insolvenzverwalter

Das Insolvenzverfahren wird mit einem Insolvenzverwalter geführt. Die Aufgabe eines Insolvenzverwalters kann nur eine natürliche neutrale Person ausüben. Diese Person muss außerdem über juristische und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Der Richter ernennt durch einen Beschluss bei der Insolvenzeröffnung den zuständigen Insolvenzverwalter. Bei Ablehnung des Insolvenzverwalters durch die gläubiger, kann auf der Gläubigerversammlung die Wahl eines neuen Verwalters erfolgen. Ist der Insolvenzverwalter ordnungsgemäß bestellt, besteht seine erste Aufgabe darin, das Vermögen welches in die Insolvenzmasse gehört, in Besitz zu nehmen. Dem Insolvenzverwalter obliegt das alleinige Verfügungs- und Verwaltungsrecht im gesamten Insolvenzverfahren. Sein Amt besteht außerdem aus folgenden Aufgaben.

  • – Aussonderung von schuldnerfremden Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören.
  • Ergänzung der Insolvenzmasse durch Gegenstände die zum Vermögen des Schuldners gehören
  • gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger
  • Erstellung einer Übersicht( Insolvenztabelle) über die Masse und aller beteiligten Gläubiger

Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Insolvenzverwalter persönlich.

Juristische Personen

Eine juristische Person ist ein rechtliches Gebilde. Im Rechtsverkehr tritt die juristische Person wie eine Person auf und haftet und handelt im eigenen Namen. Den juristischen Personen gehören bestimmte Gesellschaften an, beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs sowie Genossenschaften.

Kauf auf Raten

Der Kauf auf Raten ist eine Zahlungsform die oft im Versandhandel getätigt wird. Der Kaufpreis wird in monatlichen Raten zu festgesetzten Terminen gezahlt. Eigentümer der Ware ist man erst nach Zahlung der letzten Rate. Das Verbraucherkreditgesetz schreibt wichtige Vertragsangaben vor. Der Vertrag muss folgende Punkte enthalten: Barzahlungspreis, Ratenbetrag, Anzahl und Zahlungstermine der monatlichen Raten sowie den effektiven Jahreszins.

Kauf auf Rechnung

Die Ware wird nach deren Erhalt gezahlt. Hierbei setzen die Händler meist eine Zahlfrist von 10- 14 Tagen.

Klage

Zahlt ein Schuldner den vom Gläubiger geforderten Betrag nicht hat dieser zwei Varianten zur Auswahl seine Forderung geltend zu machen. Zum einen die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder eine Klageerhebung. Erhebt der Schuldner Einwände oder bestreitet die Forderung erfolgt meist eine Klage.

Kommerzielle Schuldnerberatung

Hierbei handelt es sich meist um private Schuldnerberatungen. Ihre Hilfe besteht darin weitere Finanzverträge zu vermitteln. Außerdem werden Beratungen gegen Gebühren durchgeführt. Öffentliche Schuldner- und Verbraucherberatungen bieten dagegen in der Regel kostenlose Hilfe an.

Konkurs

Die frühere Konkursordnung ist durch die Neuregelung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 ersetzt worden.

Kontopfändung

Der Gläubiger beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht. Dieser Beschluss wird der kontoführenden Bank des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. In einem Zeitraum von zwei Wochen nach der Zustellung darf die Bank keine Auszahlungen veranlassen weder an den Gläubiger oder Schuldner. In dieser Zeit hat der Schuldner die Möglichkeit einen Freigabeantrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen. Der Schuldner sichert sich somit den pfändungsfreien Betrag, dem ihm die Bank dann auszahlen muss. Des Weiteren sind Sozialleistungen innerhalb von sieben Tagen ab der Gutschrift nicht pfändbar. Die Bank muss die Sozialleistungen in diesem Zeitraum in voller Höhe an den Schuldner auszahlen.

Kontopfändungsschutz

Nach Paragraph 55 SBG haben Empfänger von Sozialleistungen für sieben Tage ab Datum der Gutschrift, auf dem Konto wo die Leistung eingeht, einen Auszahlungsanspruch auf die sozialen Leistungen. Innerhalb dieses Zeitraumes besteht für dieses Guthaben ein Kontopfändungsschutz.

Kredit

Unter einem Kredit, auch Darlehen genannt, versteht man das Überlassen einer Geldsumme an einen Dritten. Bei der Kreditaufnahme sind bestimmte Konditionen einzuhalten, insbesondere Zinsen und Laufzeit. Vor einer Kreditvergabe führt der Kreditgeber über den Kreditantragsteller eine Bonitätsprüfung durch.

Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit zum Abschluss von rechtsgültigen Kreditgeschäften. Die Feststellung der Kreditfähigkeit erfolgt durch die Bonität des Kreditnehmers.

Kreditgeber

Als Kreditgeber kommen juristische und natürliche Personen in Frage. Bei Kreditinstituten sind die Bonität und vorhandene Sicherheiten die Grundvoraussetzung bei der Kreditvergabe.

Kreditlinie

Ein Kreditnehmer kann ein Darlehen bis zu einer gewissen Grenze in Anspruch nehmen. Der Begriff Kreditlinie ist gleichzusetzen mit dem Wort Kreditlimit. Beide Begriffe werden in der Kreditbranche verwendet.
Kreditlimit. Der Kreditgeber setzt eine Grenze, bis zu dieser wird dem Kreditnehmer ein Waren- oder Geldkredit gewährt.

Kreditnehmer

Kreditnehmer ist die Person die leihweises Geld erhält. Dabei muss die Rückzahlung des geliehenen Betrages gewährleistet sein.

Kreditkündigung

Von Seiten des Darlehensgeber oder des Darlehensnehmer erfolgt eine einseitige Willenserklärung zur Aufhebung des Kreditvertrages. Auch bei Nichtbestehen eines Kündigungsrechtes kann im gegenseitigen Einvernehmen der Darlehensvertrag aufgelöst werden.

Kreditscoring

Das Kreditscoring zählt zu den statistischen Verfahren. Damit wird von Kreditinstituten vor einer Vergabe von Krediten das Ausfallrisiko berechnet. Es ermöglicht eine detailierte Untersuchung der Vermögenssituation der Kreditnehmer. Mit Hilfe des Kreditscoring kann sich der Kreditgeber relativ schnell entscheiden ob er einer Kreditvergabe zustimmt.

Kreditsicherheiten

Vom Kreditgeber können bei einer Kreditvergabe Sicherheiten des Kreditnehmers verlangt werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers hat der Kreditgeber das Recht auf diese Sicherheiten. Bei den akzeptierten Sicherheiten gibt es zwei verschiedene Arten.
1. Personalsicherheiten, die Sicherheit erfolgt durch einen Dritten, einen Bürgen.
2. Sachsicherheiten, Verpfändungen oder Abtreten von Ansprüchen zum Beispiel Hypothek, Anspruch auf Lohn/Gehalt

Kreditvermittler

Vorsicht ist geboten bei Kreditvermittlern. Insbesondere bei Werbeversprechen“ Kredit ohne SCHUFA“ oder „ Sofortkredit auch bei schlechter SCHUFA“. Viele Kreditvermittler mit diesen Versprechen verlangen eine vorherige Vermittlungsgebühr oder den Abschluss diverser Versicherungen. Sehr oft kommt es dann zu keinem Kreditvertrag. Seriöse Kreditunternehmen sollten als erste Anlaufstelle bei Bedarf eines Darlehens aufgesucht werden.

Kündigung des Mietverhältnisses

Die Kündigung einer Wohnung kann aufgrund von Mietschulden erfolgen. Ist der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug und wurde mehrmals erfolglos angemahnt, ist der Vermieter berechtigt dem Mieter fristlos zu kündigen. Um die Kündigung aufzuhalten sollte schnellstmöglich Hilfe in der Schuldnerberatung gesucht werden. Sehr oft erklären sich die Vermieter bereit die Kündigung zu erlassen, wenn der Mieter die rückständigen Beträge in Raten abzahlt. Wenn Mieter auf die Kündigung nicht reagieren droht als nächster und letzter Schritt die Räumungsklage.

Lohnabtretung

Eine Lohnabtretung möchten viele Banken bei einer Kreditvergabe zur Sicherheit. Bei Ausbleiben der Zahlungen durch den Kreditnehmer erhält dessen Arbeitgeber die Lohnabtretung zugestellt. Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil an den Kreditgeber auszahlen.

Lohn- und Gehaltspfändung

Der Anspruch auf Lohn ist pfändbar. Die Lohn-und Gehaltspfändung erfolgt beim Arbeitgeber des Schuldners. Wenn mehrere Gläubiger einen Pfändungsanspruch durchsetzen wollen, erfolgt die Pfändung der Reihenfolge nach. Der Rang richtet sich dabei am Eingangsdatum des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses beim Arbeitgeber. Ist der erste Gläubiger bezahlt, erhält der nachfolgende Gläubiger die pfändbare Summe. Der Betrag des Lohnes, der gepfändet werden darf richtet sich nach der Einkommenshöhe und an der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die gesetzlich festgelegte Pfändungstabelle gibt genau Aufschluss über den Pfändungsfreibetrag. Der Schuldner muss einen bestimmten Betrag behalten können, damit das Existenzminimum gesichert bleibt.

Mahnbescheid

Im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens handelt es sich bei dem Mahnbescheid um ein gerichtliches Dokument. Dem Schuldner wird darin die Höhe der Forderung mitgeteilt. Mit dem Mahnbescheid erfolgt die Aufforderung die Geldsumme zu begleichen. Der Mahnbescheid wird von dem Amtsgericht erstellt, welches für den Gläubiger zuständig ist. Das Gericht überprüft weder den Inhalt noch die Richtigkeit der Gläubiger- Angaben. Deshalb sollte ein Mahnbescheid nicht ignoriert werden. Ist die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt sollte umgehend ein Widerspruch eingelegt werden. Erfolgt in der vorgeschriebenen Frist kein Widerspruch oder Ausgleich der Zahlung erfolgt im Anschluss die Zustellung eines Vollstreckungsbescheides. Dieser ermöglicht dem Gläubiger Zwangsvollstreckungen durchführen zu lassen.

Mahnung

In einer Mahnung erfolgt zunächst eine freundliche Erinnerung an den Schuldner seine Verbindlichkeiten durch Zahlung zu erfüllen. Durch die erste Mahnung gerät der Schuldner in Verzug. Die Mahnung bedarf nicht unbedingt der schriftlichen Form. Die schriftliche Mahnung ist aber wegen der späteren Beweisbarkeit empfehlenswert und sehr verbreitet. In einer Mahnung erfolgt immer eine Fristsetzung zur Zahlung. Bei mehr als drei erfolglosen Mahnungen werden angedrohte Maßnahmen von Seiten des Gläubigers eingeleitet. Im nächsten Schritt beantragt der Gläubiger meist einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner.

Mahnverfahren

Das vereinfachte Mahnverfahren wird vor allem angewandt, wenn unstrittige Forderungen im beschleunigten Verfahren vollstreckt werden sollen. Der Gläubiger stellt bei seinem für ihn zuständigem Amtsgericht einen Mahnbescheid. Der Schuldner kann bis zu zwei Wochen nach der Zustellung Widerspruch einlegen. Erfolgt weder ein Ausgleich des Schuldbetrages noch ein Widerspruch, wird in der zweiten Stufe ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Auch gegen diesen kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sobald der Vollstreckungsbescheid als rechtskräftig erklärt ist, ist der Gläubiger berechtigt über einen Zeitraum von 30 Jahren Vollstreckungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Das ist auch dann der Fall, wenn die Forderung unberechtigt ist. Der Schuldner erhält im Mahnverfahren zweimal die Möglichkeit zur Forderungsüberprüfung. Bestehen Zweifel gegen die Forderung kann er diese im Widerspruch äußern. Die Forderung wird dann in einem Klageverfahren vom Gericht überprüft. Einige Gläubiger erklären sich auch bereit zunächst von einem Mahnverfahren abzusehen, wenn der Schuldner eine angemessene Ratenzahlung anbietet. Bei pünktlicher Teilzahlung ruht das Mahnverfahren.

Massearmut

Sind in einem eröffneten Insolvenzverfahren die Verfahrenskosten nicht mehr ausreichend durch die Insolvenzmasse gedeckt, liegt Massearmut vor. Von Amts wegen wird aus diesem Grund das Verfahren eingestellt.

Massekosten

Die Massekosten sind die Zusammenfassung aller Kosten in einem Insolvenzverfahren. Dies umfasst Vergütung sowie Auslagen des bestellten Insolvenzverwalters und der Mitglieder vom Gläubigerausschuss sowie alle Gerichtskosten.

Massekostenvorschuss

Um die Kosten in einem Insolvenzverfahren zu decken, leistet ein Gläubiger einen Vorschuss. Somit kann das Insolvenzverfahren überhaupt erst durchgeführt werden. Bei der Verteilung der Insolvenzmasse erfolgt für diesen Gläubiger eine bevorzugte Berücksichtigung.

Massenunzulänglichkeit

Eine Massenunzulänglichkeit ist gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners für die Insolvenz- Verfahrenskosten nicht ausreichend ist. In diesem Fall wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen.

Mithaftung

Grundsätzlich haftet jede Person selbst für seine eigenen Rechtsgeschäfte. Ausnahmen kommen insbesondere bei Verheirateten vor, wenn

  • Verträge zusammen unterschrieben werden
  • bei Bürgschaften
  • „ Im Rahmen der Schlüsselgewalt“, wenn Geschäfte getätigt werden um den Lebensunterhalt zu decken. Besonders in diesem Fall ist eine Mithaftung im normalen Rahmen üblich.

Dennoch zum Beispiel beim Kauf eines Autos durch den Ehepartner ist die Mithaftung nicht gegeben.

Mietschulden

Wird die Miete für eine Wohnung nicht rechtzeitig gezahlt zählt dies bereits unter Mietschulden. Dabei handelt es sich um rückständige Miete oder das Ausbleiben von vereinbarten Teilzahlungen. Mietschulden gehören zu den Primärschulden, weil eine Folge die Obdachlosigkeit sein kann. Weil bei Verzug der Miete das Mietverhältnis vom Vermieter gekündigt werden kann. Die Mietzahlung sollte immer den ersten Rang bei allen Zahlungsverpflichtungen einnehmen.

Nachlass Insolvenzverfahren

Das Nachlass Insolvenzverfahren bezieht sich auf das Vermögen des verstorbenen Schuldners. Ausschlaggebend ist das vorhandene Vermögen am Eröffnungstag des Verfahrens. Schuldner gehören zu den Erben, die durch den Antrag auf Insolvenz nur beschränkt haften. Das bezieht sich nur auf die Höhe des Nachlasses.

Nachtragsverwaltung

Ist nach dem Schlusstermin in einem Insolvenzverfahren noch verwertbare Insolvenzmasse vorhanden, wird eine Nachtragsverteilung durchgeführt.

Nebenforderung

Aufgrund des Zahlungsverzuges durch den Schuldner entstehen dem Gläubiger weitere Kosten um das Geld einzufordern. Dadurch ergeben sich weitere Forderungen zusätzlich zur Hauptforderung. Zu der Nebenforderung gehören beispielsweise Bank- und Mahngebühren, Zinsen sowie Inkassokosten.

Neuerwerb

Als Neuerwerb wird das Vermögen bezeichnet, welches der Schuldner während der Insolvenz erwirbt. Das pfändungsfreie Einkommen gehört als Neuerwerb in die Insolvenzmasse.

Nichtpfändbare Gegenstände

Dazu zählen alle Einrichtungsgegenstände die für eine einfache Lebensweise erforderlich sind, zum Beispiel Stuhl, Tisch, Bett, Schrank und viele weitern. Des Weiteren alle Gegenstände und Mittel die zur Berufsausübung benötigt werden.

Obliegenheit

Der Begriff Obliegenheit ist insbesondere aus dem Insolvenzverfahren bekannt. Dabei handelt es sich um bestimmte Verhaltensaufforderungen in dem Verfahren. Die Nichteinhaltung der Obliegenheiten zieht rechtliche Nachteile nach sich. Denn die Obliegenheiten müssen während des Insolvenzverfahrens erfüllt werden.
Folglich heißt das, der Schuldner muss

  • einer angemessenen Tätigkeit nachgehen
  • bei Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung suchen
  • bei einer Erbschaft die Hälfte des Wertes an den Insolvenz- Verwalter abführen
  • einen Wohn- und Arbeitgeberwechsel an das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter melden
  • über alle Einkünfte Auskunft erteilen

Offenbarungseid

Seit dem Jahr 1990 ist die eidesstattliche Versicherung eingeführt. In den Jahren davor wurde die Vermögensoffenbarung offiziell als Offenbarungseid bezeichnet. Dieser Begriff ist auch heute noch geläufig.

Pfändbares Einkommen

Nach ZPO ist eine Pfändungstabelle erstellt. Das pfändbare Einkommen ist abhängig von der wirtschaftlichen und privaten Situation. Nur Einkommen das den Pfändungsfreibetrag überschreitet, kann zum Teil gepfändet werden.

Pfändung

Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Gepfändet wird dabei das bewegliche Vermögen des Schuldners. Der gepfändete Gegenstand wird staatlich beschlagnahmt. Die Voraussetzung für eine Pfändung ist ein erfolgter wirksamer Vollstreckungsbescheid. Unter die Pfändung fallen Sachen- und Forderungspfändungen, dazu zählen auch die Konten- und Lohnpfändung.

Pfändung der Lebensversicherung

Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird ein Protokoll über die Vermögensverhältnisse des Schuldners geführt. Für den Schuldner besteht dort die Verpflichtung bestehende Lebensversicherungen zu nennen. Das Vorhandensein einer Lebensversicherung erfährt der Gläubiger somit aus diesem Protokoll. Alle Ansprüche die dem Schuldner aus der kapitalbildenden Lebensversicherung zustehen, können demnach gepfändet werden. Der Versicherungsträger ist in diesem Fall der Drittschuldner und diesem wird ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss zugestellt. Der Versicherungsträger muss die Ansprüche des Schuldners an den Gläubiger überweisen.

Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

In Form der Forderungspfändung sind Ansprüche des Schuldners gegenüber dem Finanzamt, aus Lohn- und Einkommenserstattungen, pfändbar. Hierbei ist die Mitwirkung des Schuldners für den Gläubiger von Bedeutung. Der Gläubiger kann nicht im Namen des Schuldners eine Einkommenssteuererklärung durchführen und den Schuldner auch nicht dazu zwingen. Eine Vorpfändung ist in diesem Fall ebenso nicht möglich. Das Finanzamt dagegen kann zum Beispiel Steuerschulden die bei der Kraftfahrzeugsteuer angefallen sind, mit der Rückerstattung durch die Einkommenssteuererklärung, verrechnen.

Pfändungsschutz

Aus sozialen Gründen sind Pfändungen nur eingeschränkt möglich. Der Schuldner darf durch eine Zwangsvollstreckung nicht auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sein, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Auf Sachen die dem Haushalt und dem persönlichen Gebrauch dienen, sofern sie zu einer bescheidenen und angemessenen Lebensführung dienen, hat der Gläubiger keinen Zugriff. Aufgrund des steigenden Lebensbedarfes unterliegen auch Geräte die zur Informationsbeschaffung benötigt werden(Fernseher, Radio) dem Pfändungsschutz. Geräte und Gegenstände die benötigt werden um die berufliche Tätigkeit fortzusetzen unterliegen auch dem Pfändungsschutz.

Pfandgläubiger

Der Pfandgläubiger hat die Berechtigung sich aus dem Verwertungserlös in Höhe seiner außenstehenden Forderung zu befriedigen.

Pfandkredit

Pfandleihhäuser vergeben Kredit gegen eine Abgabe von diversen Wertgegenständen. Der Kreditnehmer erhält seinen Gegenstand zurück, sobald das Kredit wie vereinbart zurück gezahlt wurde. Zur Versteigerung kommen die Gegenstände, wenn der Kreditnehmer den Betrag nicht zurück zahlt.

Pfandleihhaus

Spezielle Unternehmen, sogenannte Pfandleihhäuser, vergeben Kredite gegen eine Verpfändung von Gegenständen. Durch das Pfandleihhaus wird der entsprechende Gegenstand geschätzt und das Geld wird in bar sofort ausgezahlt. Der als Sicherheit dienende Gegenstand bleibt im Pfandhaus. Innerhalb von vier Monaten muss der Schuldner das Geld zuzüglich Zinsen zurückzahlen oder das Darlehen verlängern. In den Pfandleihhäusern ist die Verzinsung erheblich höher gegenüber dem üblichen Kreditzinssatz. Kommt der Schuldner in Verzug und kann das Darlehen nicht zurückzahlen wird der verpfändete Gegenstand versteigert.

Pfandlosigkeit

Eine Pfandlosigkeit liegt vor, wenn der Schuldner über unpfändbares Vermögen oder keinem Vermögen verfügt. Dinge des täglichen Lebens und Existenzminimum sind grundsätzlich unpfändbar. Besitzt der Schuldner hochwertige Gegenstände kann eine Austauschpfändung erfolgen. Dabei wird der hochwertige Gegenstand gegen einen Gegenstand mit geringerem Wert ausgetauscht. Zu den Sachen die nicht gepfändet werden dürfen gehören auch Waren die dem Schuldner nicht gehören. Dies ist insbesondere der Fall wenn sich Gegenstände zwar im Besitz des Schuldners befinden, aber noch nicht bezahlt sind. Dabei muss der der bestehende Eigentumsvorbehalt eines Dritten beachtet werden.

Pfandrecht

Als Pfandrecht wird ein zur Forderungssicherung bestelltes dingliches Recht bezeichnet. Zu den Grundpfandrechten gehören Grund- und Rentenschulden sowie Hypotheken. Im Gegensatz dazu steht das Pfandrecht beweglicher Sachen.

Pfändungsgrenze

Bei Pfändungen ist eine gesetzliche Pfändungsgrenze festgelegt. Dem Schuldner und seinen Angehörigen muss immer das Existenzminimum gesichert sein.

Pfändungsschutz

Sicherungsmaßnahmen zum Pfändungsschutz erfolgen in der Regel, wenn ein Antrag Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Dabei wird den Gläubigern untersagt Zwangsvollstreckungen durchführen zu lassen. Durch das Verbot besteht für den Schuldner ein Pfändungsschutz. Der Gläubiger darf auch keine Konten- oder Lohnpfändungen vornehmen. Auch bewegliche Sachen dürfen nicht gepfändet werden. Bei Sachen wo bereits eine Pfändung erfolgte ist den Gläubigern das Versteigern untersagt.

Pfandsiegel

Als Nachweis der Pfändung bei einer Sachpfändung erhält der gepfändete Gegenstand das Pfandsiegel. In der Umgangssprache ist das Pfandsiegel auch unter Kuckuck bekannt.

Planinsolvenz

In der Umgangssprache handelt es sich bei der Planinsolvenz um eine „geplante Insolvenz“. Direkt mit dem Insolvenzantrag wird bereits ein Insolvenz-Planverfahren – Vorschlag und einem erstellten Insolvenzplan eingereicht. Begleitet wird die Planinsolvenz von einem Sanierer. Die Entscheidung über Eröffnung des geplanten Verfahrens hängt von der Zustimmung der Gläubiger ab. Der Insolvenzverwalter hat bei Zustimmung nur eine beratende Aufgabe, weil die Geschäftsführung im Amt bleibt.

Postsperre

Die Postsperre betrifft vorwiegend das Insolvenzverfahren und ist im Paragraph 99 der Insolvenzordnung geregelt. Bei Notwendigkeit erfolgt eine Anordnung des Insolvenzgerichtes das bestimmte Post des Schuldners dem zuständigen Insolvenzverwalter zugestellt wird. Dies geschieht zum Schutz der Gläubiger und um nachteilige Rechtshandlungen aufzudecken und zu verhindern. Die Öffnung der Post übernimmt der Insolvenzverwalter. Schreiben die nicht das Insolvenzverfahren betreffen, erhält der Schuldner.

Primärschulden

Primärschulden sind Schulden die insbesondere die Existenz des Schuldners sowie seiner Angehörigen gefährden können. Vor allem Miet- und Energieschulden gehören dazu.

Prozesskostenhilfe

Liegt ein geringes Einkommen vor, so dass die Gerichtskosten nicht erbracht werden können, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Es erfolgt in diesem Fall eine teilweise oder vollständige Gerichtskosten- Befreiung.

Prüfungstermin

Gegen Ende des Insolvenzverfahrens prüft das Gerichtdas Vorliegen von Forderungseinwendungen der Gläubiger. Des Weiteren ob Einwendungen beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet sind und diese in die Insolvenztabelle aufgenommen wurden. Als „rechtlich wirksam festgestellt“ gelten alle Forderungen, wenn keine Einwände vorliegen.

Quittung

Bei Empfang von Leistungen muss der Gläubiger dem Schuldner auf Verlangen eine Empfangsbestätigung erteilen. Der Schuldner kann auch eine andere Form der Quittung verlangen, wenn er ein rechtliches Interesse hat.

Räumung

Auf Anordnung des Vermieters kann bei Mietschulden die Zwangsräumung von Wohnungen und Grundstücken erfolgen.

Räumungsklage

Hat der Vermieter das Mietverhältnis durch eine Kündigung beendet, zum Beispiel aufgrund von Mietschulden, wird der Mieter zur Räumung der Wohnung und zur Schlüsselübergabe aufgefordert. Wenn der Mieter der Aufforderung bis zum festgesetzten Termin nicht nachkommt erhebt der Vermieter Räumungsklage beim zuständigen Gericht. Vom Gericht erhält der Vermieter ein Räumungsurteil. Mit diesem Beschluss kann der Vermieter durch den Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung der Wohnung durchführen lassen.

Rang

Rang ist die Bezeichnung der Rangklasse in einem Insolvenzverfahren und regelt die Reihenfolge der Insolvenzgläubiger.

Rangklasse

Die einzelnen Insolvenzgläubiger werden in Stufen nach Rängen befriedigt. Der nachfolgende Gläubiger ist erst an der Reihe, sobald der vorherige zu 100 Prozent befriedigt wurde. Zu allererst erfolgt die Befriedigung der Massekosten. Danach folgt Rang 0 und im Anschluss die nachfolgenden Ränge.

Ratenzahlungs Vergleich

Die Ursprungsforderung wird zinslos auf einen festen Betrag festgeschrieben. Die Rückführung erfolgt ratenweise. Der Schuldner kann beim Gläubiger einen Antrag auf einen Ratenzahlungs Vergleich stellen.

Rechtspfleger

Insbesondere im Verbraucher- Insolvenzverfahren erfolgt die Abwicklung des Verfahrens meist über den Rechtspfleger.

Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren kommt in der Regel zur Anwendung wenn kein Anlass für ein besonderes Verfahren besteht. Unter die besonderen Insolvenzverfahren fallen das Nachlass- und das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Regulierungsplan

Zum Ausgleich der Forderung wird ein Konzept erstellt. Durch feste Teilbeträge erfolgt die Begleichung einer Gesamtforderung. Gläubiger bezeichnen dies auch Rückführung.

Rentenpfändung

Ebenso wie das Arbeitseinkommen ist auch die Rente pfändbar. Die Pfändungsgrenzen sind auch bei einer Rentenpfändung zu berücksichtigen.

Restschuldbefreiung

Während des Insolvenzverfahrens obliegt der Schuldner der Wohlverhaltensperiode. Ist diese positiv beendet wird anhand eines Gerichtbeschlusses die Restschuldbefreiung erteilt. Damit ist der Schuldner von allen Verbindlichkeiten frei und ohne Schulden. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Forderungen die aus vorsätzlich unerlaubten begangenen Handlungen bestehen. Zum Beispiel Geldbußen, Geldstrafen, Betrug, Ordnungs- und Zwangsgelder.
Die Restschuldbefreiung kann in einem Insolvenzverfahren von jeder natürlichen Person beantragt werden.

Restschuldversicherung

Der Abschluss einer Restschuldversicherung erfolgt mit der Gewährung eines Darlehens. Für die Restschuldversicherung wird eine Versicherungsprämie erhoben. Die Versicherung dient als Sicherheit im Falle des Todes des Schuldners. Die dann noch bestehende Restschuld des Darlehens ist dann durch die Restschuldversicherung abgedeckt. Leider werden dadurch einige Kredite unnötig teuer. Bei der Kreditvergabe sind aber auch Angebote ohne eine Restschuldversicherung vorhanden.

Sachpfändung

Der Umfang einer Pfändung ergibt sich aus der Forderungshöhe zuzüglich aller Kosten. Um den Schuldner das Existenzminimum zu erhalten sind Gegenstände die für den täglichen Bedarf benötigt werden, nicht pfändbar. Dies ist nach Paragraph 812 ZPO gesetzlich geregelt. Sind im Haushalt Wertgegenstände vorhanden können diese jedoch gepfändet werden. Vor allem dann, wenn der Versteigerungserlös der zu erwarten ist, die außenstehende Forderung deckt.

SCHUFA

SCHUFA „ Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ mit Sitz in Wiesbaden
Die Aufgabe der SCHUFA ist es die der SCHUFA angehörigen Vertragspartner zu schützen, insbesondere vor Kreditausfällen. Des Weiteren schützt die SCHUFA auch die Verbraucher vor einer drohenden Überschuldung. Die erforderlichen Daten erhält die SCHUFA von ihren Vertragspartnern. Hierbei ist die Einwilligung des jeweiligen Kunden, dessen Daten gespeichert werden sollen, erforderlich. Dies ist bekannt bei einer Kontoeröffnung mit der SCHUFA- Klausel. Ohne Einwilligung erhält die SCHUFA hingegen Daten aus öffentlichen Quellen, zum Beispiel aus den Schuldenverzeichnissen der Amtsgerichte.
Folgende Daten werden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gespeichert:

  • Name und Vorname
  • Geburtsort sowie Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift, auch frühere
  • Kredit- und Leasingverträge mit Angabe des Betrages und der Laufzeit
  • Eröffnung eines Girokontos und erhaltene Kreditkarten
  • Kundenkonten im Handel und Versand, sowie bei Telekommunikationsunternehmen
  • Informationen über das Zahlungsverhalten
  • Kontomissbrauch

Des Weiteren enthält die SCHUFA Daten aus öffentlichen und amtlichen Bekanntmachungen bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Vorliegen eines Haftbefehls und bei einem Insolvenzverfahren.

Zu den Geschäfts-und Vertragspartnern der SCHUFA gehören:

  • A- Partner, Leasinggesellschaften und Kreditunternehmen, diese erhalten Positiv- und Negativmerkmale der Kunden
  • B- Partner, Versandhandel, Handel- , Dienstleistungs- und Telekommunikationsunternehmen . Diesen Vertragspartnern werden nur die Negativmerkmale erteilt.
  • F-Partner sind insbesondere Inkassounternehmen. Sie erhalten nur Adressenauskünfte.

Jede Person hat das Recht auf eine Eigenauskunft bei der SCHUFA. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden um die eigenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls die Löschung falscher Auskünfte zu beantragen.
Die SCHUFA löscht Daten automatisch, wenn vor allem Negativmerkmale vorhanden sind und diese durch Zahlung nicht mehr gültig sind. Bei Ausgleich der offenen Forderung ist die SCHUFA verpflichtet nach Ablauf einer Frist die Daten zu entfernen.

SCHUFA Klausel

Die Ableitung des Wortes“ Klausel“ aus dem lateinischen bedeutet “Einzelbestimmung“. Klauseln sind in vielen Verträgen vorhanden. Bei den meisten Kreditunternehmen ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die SCHUFA Klausel als Bestandteil aufgeführt. Der Kunde willigt mit einer Unterschrift ein. Damit erklärt sich der Bankkunde einverstanden, dass die Bank bei der SCHUFA Auskünfte einholen und an die SCHUFA Kundendaten übermitteln kann. Bereits bei einer Kontoeröffnung wird von der Klausel Gebrauch gemacht und bei erfolreicher Eröffnung ein Schufaeintrag vorgenommen..

Schuldenbereinigungsverfahren

Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist der Schuldner dazu verpflichtet eine qualifizierte Fachkraft zu beauftragen ein Schuldnerbereinigungsverfahren durchzuführen. Dazu kann ein Rechtsanwalt gewählt werden. Dieser entwirft einen Zahlungsplan. In diesem wird den Gläubigern zumindest ein Teilausgleich der offenen Forderung angeboten. Ist kein pfändbares Einkommen vorhanden, erhalten die Gläubiger einen Null- Plan angeboten. Im Null- Plan verspricht der Schuldner in den nächsten sieben Jahren das pfändbare Einkommen abzuführen. Die Gläubiger erhalten den Schuldenbereinigungsplan mit der Aufforderung zur Zustimmung. Auch wenn ein Gläubiger ablehnt, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Schuldenbekämpfung

Für eine erfolgreiche Schuldenbekämpfung ist es erforderlich sich mit den Ursachen, Folgen einer Überschuldung, mit der eigenen Lebenssituation und der Haushaltsbudgetplanung auseinander zu setzen. Wer sich in einer solchen Situation befindet sollte sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Eine seriöse Beratungsstelle beinhaltet die ganzheitliche und gezielte Beratung. Dies umfasst die Schuldenprobleme gleichzeitig aber auch Hilfestellungen im Haushalts-, persönlichen und sozialen Bereich.

Schuldner

Die Vereinbarung einer Leistung und einer Gegenleistung anhand eines Vertrages betrifft zwei Parteien, dem Schuldner und dem Gläubiger. Der Gläubiger erbringt eine Vorleistung und für diese schuldet die andere Partei, der Schuldner, eine Gegenleistung. Die Inhalte und Rechte von Schuldverhältnissen sind im BGB in den Paragraphen 241 bis 853 beschrieben.

Schuldnerberatung

Schuldnerberatungen sind professionelle Beratungsstellen für Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten und Schuldenproblemen. Wohlfahrtsverbände und öffentliche Beratungsstellen helfen kostenlos.

Schuldnerverzeichnis

Ein Schuldnerverzeichnis wird bei jedem Vollstreckungsgericht geführt und verwaltet. In dem Verzeichnis erfolgt die Erfassung aller Personen die eine eidesstattliche Versicherung abgeben mussten und Personen die deren Abgabe verweigert haben und aufgrund dessen die Erlassung eines Haftbefehles erfolgte. Auskunft über Personen aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten nur Personen und Unternehmen die ein berechtigtes Interesse vorweisen. Personenbezogene Daten und deren Umfang erfolgen nur nach Prüfung durch das Gericht. Die Löschung des Eintrages wird veranlasst, wenn der Gläubiger durch Zahlung befriedigt wurde und nach Ablauf von drei Jahren. Auch bei der SCHUFA ist der Eintrag in das Schuldnerverzeichnis vermerkt. Die Bürger die im Schuldnerverzeichnis aufgeführt sind gelten als kreditunfähig. Des Weiteren können auch bei einer Kontoeröffnung durch diesen Eintrag Schwierigkeiten auftreten.

Schuldnerverzug

Der Begriff Schuldnerverzug bedeutet die Verzögerung der zu erfüllenden Leistung, die der Schuldner zu vertreten hat.

Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung dient der Kreditsicherung. Dabei werden pfändbare Lohnanteile sowie pfändbare Einkünfte abgetreten.
Sicherungsübereignung. Insbesondere dient die Sicherungsübereignung zur Absicherung bei einer Kreditaufnahme. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Raten wird die Sicherungsübereignung verwertet. Zum Beispiel ist das sehr häufig der Fall bei einem Darlehen zum Kauf eines Fahrzeuges.

Solvent

Solvent bedeutet zahlungsfähig, insolvent dagegen heißt zahlungsunfähig.

Solvenz

Solvenz ist die Fähigkeit einer Person die Zahlungsverpflichtungen einzuhalten.

Sozialhilfe

Ist ein Bürger nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt allein aufzukommen, besteht ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. Vorausgesetzt der Bürger hat keine Möglichkeiten andere Sozialleistungen zu beziehen. In der Sozialhilfe werden zwei verschiedene Formen unterschieden.
1. „Einmalige Leistungen“, finanzielle Mittel für Möbel, Kleidung und Hausrat. Auch bei vorhandenen Miet- und Energieschulden kann die einmalige Leistung beantragt werden. Die Beantragung ist außerdem möglich bei Vorliegen einer Krankheit, Schwangerschaft oder anderen besonderen Lebenslagen.
2. „Hilfe zum Lebensunterhalt“ finanzielle Unterstützung für Ernährung, Hygiene, Wohn- und Heizkosten sowie Kleidung.

Sozialleistungs Pfändung

Alle Sozialleistungen sind, unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen und des Pfändungsschutzes für sieben Tage, pfändbar.

Stundung

Bei einer Stundung handelt es sich um einen Zahlungsaufschub. Die Fälligkeit einer Forderung kann auf Antrag beim Gläubiger zeitlich verschoben werden. Eine Stundungsvereinbarung kann vor der Fälligkeit oder nachträglich abgeschlossen werden.

Stundung der Verfahrenskosten

Um die Verfahrenskosten zu stunden muss der Schuldner einen Antrag stellen. Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhält der Schuldner den Bescheid auf Stundung. Voraussetzung dafür ist das die Insolvenzmasse nicht zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.

Taschenpfändung

Nach der Rechtsgrundlage Paragraph 808 ZPO kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung auch die Sachen in Taschen oder in ähnlichen Behältnissen des Schuldners pfänden. Zum Beispiel die Brieftasche die der Schuldner n mit sich führt.

Teilerlass

Durch den Gläubiger wird auf einen Teil der Forderung verzichtet.

Telefon Inkasso

Das Telefon Inkasso wird vorwiegend in der Forderungsbeitreibung durchgeführt. Insbesondere dann wenn der Schuldner auf Anschreiben keine Reaktionen zeigt. Telefonisch versucht das Inkassounternehmen das Erwirken von Vereinbarungen. Beispielsweise auf diesem Weg einen Ratenzahlungsplan zu erstellen. Das Telefon-Inkasso wird als Instrument eingesetzt um das Ziel zu erreichen, dass der Schuldner die Forderung zahlt.

Tilgung

Tilgung ist eine Bezeichnung für die Rückzahlung einer Forderung.

Titel

Durch einen Titel ist eine Forderung geschützt insbesondere vor der Verjährung. Des Weiteren können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn die Forderung betitelt ist. Der Gläubiger erwirkt einen Titel bei der Beantragung eines Vollstreckungsbescheides

  • wenn der Schuldner nicht widerspricht
  • bei Durchsetzen eines Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil
  • wenn der Schuldner eine Schuldenanerkenntnis unterzeichnet
  • bei Erlassen eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes

Forderungen mit einem Titel haben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Aber es entsteht eine „ lebenslange Schuldhaftung“, weil mit jeder Vollstreckungsmaßnahme die Verjährung neu beginnt.

Titulierung

Forderungen die tituliert sind unterliegen anderen Verjährungsfristen.

Treuhänder

Im Verbraucher- Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter als Treuhänder bezeichnet.

Überschuldung

Laut Schuldnerberatung handelt es sich um Überschuldung wenn die betroffenen Personen nicht in der Lage sind, bestehende Zahlungsverpflichtungen in einem überschaubaren Zeitraum, von ihrem eigenen Vermögen oder Einkommen, zu zahlen. Denn die Grundversorgung darf nicht gefährdet sein.

Übernehmer

Es erfolgt eine Vertragsvereinbarung zwischen Übernehmer und Schuldner. Eine dritte Person kann somit die Schuld übernehmen und tritt durch einen Vertrag an die Stelle des vorherigen Schuldners.

Umschuldung

In einem Umschuldungsdarlehen werden mehrere Zahlungsverpflichtungen zusammengefasst. Meist erfolgt eine Umschuldung in der Absicht alle Verpflichtungen zu tilgen und nur noch eine Zahlung vornehmen zu müssen. Zur eigentlich benötigten Summe addieren sich zusätzlich noch Gebühren, Zinsen und eine Restschuldversicherung, so dass die Rate für das Umschuldungsdarlehen sehr hoch ausfällt. Leider beginnt in vielen Fällen mit einer Umschuldung ein kostspieliger Kreislauf. Die Beratung in einer Schuldnerberatung ist zunächst der sichere erste Schritt in die Schuldenbekämpfung.

Unpfändbarkeit

Aus sozialen Aspekten ist der Schuldner bei Zwangsvollstreckungs- Maßnahmen gesetzlich im begrenzten Umfang geschützt. Unpfändbare Gegenstände sind:

  • bescheidener Hausrat
  • Gegenstände und Sachen die für die Arbeitstätigkeit erforderlich sind
  • angemessene Kleidung
  • Haus- und Küchengeräte

Im Paragraphen 811 der ZPO sind die unpfändbaren Gegenstände aufgelistet.

Unterhaltsschulden

Zwischen neuen und alten Unterhaltsschulden wird in einem Verbraucherinsolvenzverfahren unterschieden. Alte Unterhaltsschulden sind die, die bereits vor der Eröffnung aufgelaufen sind. Diese können in den Schuldenbereinigungsplan eingegeben werden. Die Pfändung erfolgt nur bis zum Pfändungsfreibetrag. Entstehen während des Insolvenzverfahrens neue Unterhaltsschulden darf auch der unpfändbare Freibetrag gepfändet werden.

Verbindlichkeiten

Obwohl sie nicht direkt im Zusammenhang mit Schulden stehen müssen finanzielle Verbindlichkeiten einkalkuliert werden. Es werden regelmäßige und einmalige Verbindlichkeiten unterschieden. Zu den regelmäßigen Verbindlichkeiten zählen Miete, GEZ, Stromkosten und Ratenzahlungen.

Verbraucherkredit

Ein Verbraucherkredit dient der kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Anschaffungen. Verbraucherkredite werden auch als Privat- oder Kleinkredit bezeichnet, insbesondere ist es ein Kredit für Privatpersonen.

Vergleich

Ein Vergleich bezeichnet einen Vertrag der zwischen zwei Parteien geschlossen wird. Mit dem Ziel die Ungewissheit, einen Streit oder ein Rechtsverhältnis auf dem Wege des gegenseitigen Nachgebens zu beseitigen.
Vergleiche zwischen Gläubiger und Schuldner werden in der Praxis meist Erlassvereinbarungen genannt. Der Schuldner versucht in der Regel einen Vergleich zu erzielen indem er einen festen Betrag vereinbaren möchte, auf den er dann regelmäßig Ratenzahlungen leistet. Vorteilhaft bei dieser Einigung beide Parteien können bei einer Ratenvereinbarung den Termin des Forderungsausgleiches genau festlegen. Der Schuldner und der Gläubiger einigen sich auf einen festen Ratenbetrag. Es erfolgt in der Vergleichsvereinbarung ein Hinweis, dass bei pünktlicher Zahlung keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Bei Abschluss eines Vergleiches sollte der Schuldnergut einkalkulieren, ob er auf längere Zeit die monatliche Ratenverpflichtung einhalten kann. Dabei sollte auf eine angemessene Ratenhöhe geachtet werden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Die Vereinbarung des Vergleiches sollte schriftlich erfolgen.

Verfallsklausel

Insbesondere bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird diese Vereinbarung getroffen. Die Verfallsklausel beinhaltet den Vermerk der sofortigen Zahlung des Restbetrages sobald der Schuldner mit der Ratenzahlung in Verzug gerät.

Verjährung

Bei Forderungen bestehen bestimmte gesetzliche Fristen. Bei Auslauf der Frist setzt die Verjährung ein. Der Gläubiger kann seine Forderung dann nicht mehr geltend machen.

Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung wird vom Gericht untersagt wenn zum Beispiel

  • falsche Angaben vom Schuldner erfolgen
  • die Mitwirkung verweigert wird
  • bei Vorliegen von Insolvenzstraftaten

Verschuldung

Eine Verschuldung liegt vor, wenn vorhandene Zahlungsverpflichtungen( Raten, Kredite) regelmäßig vom eigenen Einkommen abgezahlt werden.

Verwertungserlös

Hauptsächlich im Zwangsvollstreckungs- Verfahren hat der Begriff“ Verwertungserlös“ eine Bedeutung. Vermögenswerte auf die der Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung Zugriff hat, werden verwertet. Der Verwertungserlös wird zur Forderungstilgung verwendet. Die Kosten der Vollstreckungsmaßnahmen werden vom Verwertungserlös einbehalten.

Verzug

Die Voraussetzung des Verzuges durch den Schuldner, ist gegeben wenn die Leistung bei Fälligkeit nicht erfolgt. Die Fälligkeit tritt nach Zugang mit der vereinbarten Frist ein. Durch eine Mahnung kann der Gläubiger den Schuldner“ in Verzug“ setzen. Ohne eine Mahnung gerät der Schuldner bereits in Verzug bei einem Fristablauf von dreißig Tagen. Mit einer Zielvereinbarung wird ein bestimmtes Zahlungsdatum vereinbart. Verstreicht dieses Datum ohne dass eine Zahlung durch den Schuldner erfolgt, tritt dieser in Verzug.

Verzugsschäden

Bei Verzugsschäden handelt es sich um Schäden die insbesondere dem Gläubiger durch Verzug entstehen. Deshalb ist der Schuldner verpflichtet ab Verzugseintritt dem Gläubiger die Verzugsschäden zu erstatten. Dazu gehören entgangene Gewinne, Mahnkosten, Verzugszinsen sowie Inkassokosten.

Verzugszinsen

Die Verzugszinsen gehören den Verzugsschäden an, die der Gläubiger einfordern kann. Fünf Prozentpunkte des gesetzlichen Basiszinsatz können ab Verzugseintritt berechnet werden.

Vollstreckungsbescheid

Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid entspricht einem Gerichtsurteil.

Vollstreckungsgegenklage

Wenn nach Erlass des Vollstreckungsbescheides sich beim Schuldner Änderungen ergeben haben und dadurch der Gläubiger keine Forderung mehr beanspruchen kann, ist die Vollstreckungsgegenklage ein Rechtsbehelf. Das Gericht welches den Vollstreckungsbescheid erstellt hat ist für diese Klage zuständig. Die Vollstreckungsgegenklage kann beantragt werden bei:

  • Zahlung der Forderung durch den Schuldner
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Forderungserlass durch den Gläubiger

Vollstreckungsgericht

Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes liegt in der Zwangsvollstreckung, Lohn- und Gehaltspfändung sowie das Führen des Schuldnerverzeichnisses. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners.

Vollstreckungsschutz

Auf die Belange der Schuldner und die gesetzlichen Vorschriften ist bei einer Zwangsvollstreckung Rücksicht zu nehmen.

Vollstreckungsurteil

Das Gericht erlässt auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid, sofern vom Schuldner kein Widerspruch erfolgt. Durch das Vollstreckungsurteil erwirkt der Gläubiger das Recht, zwangsweise die Forderung beim Schuldner einzuholen. Um das Vollstreckungsurteil auszuführen werden Gerichtsvollzieher eingesetzt.

Vollziehungsbeamte

Vollziehungsbeamte sind in Verwaltungsbehörden tätig, denen Verwaltungsvollstreckungen obliegen. Dies ist insbesondere bei öffentlich rechtlichen Forderungen der Fall. Der Aufgabenbereich von Vollziehungsbeamten ist vergleichbar mit dem der Gerichtsvollzieher. Beispielsweise werden rückständige Beiträge zur gesetzlich freiwillig Krankenversicherung von Vollziehungsbeamten eingefordert. Das Gleiche gilt für Rückzahlungen an die Agentur für Arbeit. Die offenstehende Forderung wird über das Hauptzollamt durch Vollziehungsbeamte verlangt. Vollziehungsbeamte können auch Pfändungen durchführen.

Vorpfändung

Der Drittschuldner( Arbeitgeber, Kreditinstitut) erhält durch den Gläubiger die Mittelung über eine bevorstehende Pfändung. Damit sichert sich der Gläubiger einen Rang, falls mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden. Innerhalb eines Monats muss die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Drittschuldner eingehen, ansonsten ist die Vorpfändung nicht mehr gesichert.

Was darf gepfändet werden?

Alle beweglichen Sachen die der Gerichtsvollzieher beim Schuldner vorfindet können gepfändet werden. Dazu gehören Schmuck, Handys, Uhren, Antiquitäten, Wertpapiere auf Namen des Schuldners, Versicherungspolicen und Sparbücher.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Innerhalb von zwei Wochen kann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Zustellungs- Datum des Mahnbescheides. Der Einspruch muss schriftlich bei dem Gericht erfolgen, welches den Mahnbescheid erlassen hat. Durch das Gericht wird der Gläubiger in Kenntnis gesetzt. Das Gericht entscheidet dann in einem Urteil. Die Angaben im Mahnbescheid sollten vom Schuldner genau überprüft werden. Denn das Gericht nimmt den Mahnbescheid vom Gläubiger entgegen ohne dass eine Überprüfung des Inhaltes erfolgt.

Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Der Schuldner kann bis zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides Widerspruch gegen diesen einlegen. Das ist die letzte Möglichkeit des Schuldners gegen die Forderung vorzugehen beziehungsweise Einwände zu erheben, da sonst ein Vollstreckungstitel durch den Gläubiger erwirkt wird.

Wirtschaftsauskunftei

Wirtschaftsauskunfteien sind Unternehmen die Auskünfte über die Bonität und Vermögensverhältnisse bestimmter Personen und Unternehmen erteilen. Die dazugehörigen Daten von Privatpersonen und Firmen werden gesammelt. Wirtschaftsauskunfteien erteilen die Auskünfte gegen Gebühren.

Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode im Insolvenzverfahren beträgt sechs Jahre. In diesem Zeitraum muss sich der Schuldner an die vorgeschriebenen Obliegenheiten halten unter anderem das pfändbare Einkommen abzuführen.

Zahlungsbefehl

Ein gerichtliches Mahnverfahren wird eingeleitet durch einen Mahnbescheid. Dieser Mahnbescheid ist einem Zahlungsbefehl gleichzusetzen.

Zahlungsform

Die Zahlung einer Leistung wird ausdrücklich verlangt.

Zahlungsformen

Der direkteste Weg zur Zahlung einer Geldleistungssind die Barzahlung und die bargeldlose Überweisung.
Verrechnungsschecks sowie Lastschrifteinzugsverfahren sind zunächst ein Erfüllungsversuch. Die Verbindlichkeit besteht bei Nichteinlösung dieser Zahlungsmethoden fort.

Zahlungsunfähigkeit

Nach Paragraph 17 der Insolvenzordnung ist Zahlungsunfähigkeit der Eröffnungsgrund eines Insolvenzverfahrens bei natürlichen Personen.
Zahlungsunfähig ist wer nicht mehr in der Lage ist seine fälligen Zahlungsverpflichtungen einzuhalten. Des Weiteren liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn nicht mehr alle finanziellen Verpflichtungen erfolgen. Liegt die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Zahlungsverbot, vorläufiges

Das vorläufige Zahlungsverbot im Zuge der Zwangsvollstreckung, soll den Rang bei der Befriedigung der Gläubiger einer Forderung, sichern. Die Maßnahme des vorläufigen Zahlungsverbotes bezeichnet man auch als Vorpfändung. Im Namen des Gläubigers wird dem Drittschuldner und dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher eine Erklärung zugestellt, dass eine Forderungspfändung bevorsteht. Um die Rangfolge einzuhalten die durch die Vorpfändung erzielt wurde, muss innerhalb von 30 Tagen eine Zustellung des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses eingehen. Erhält der Drittschuldner, beispielsweise der Arbeitgeber, zwischenzeitlich einen anderen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, darf er keine Zahlungen an diesen Gläubiger leisten. Das Zahlungsverbot ist eine staatliche Beschlagnahme. Ein vorhandener vollstreckbarer Schuldtitel ist Voraussetzung für die Vorpfändung.

Zwangshypothek

Die Zwangshypothek wird auf Antrag in das Grundbuch eingetragen, vorausgesetzt es ist ein Schuldtitel vorhanden und die Forderung beläuft sich auf über 750 Euro. Durch eine Zwangshypothek wird die Forderung des Gläubigers gesichert. Nachfolgend wird eine Zwangsversteigerung durchgeführt. Durch die Zwangshypothek und der dinglich gesicherten Forderung erhält der Gläubiger einen besseren Rang.

Zwangsversteigerung

Durch eine Zwangsversteigerung ist eine Verwertung von Immobilien des Schuldners möglich. Die Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung ist gegeben, wenn ein oder mehrere Gläubiger gegen den Schuldner eine titulierte Forderung geltend machen. Die Zwangsversteigerung wird vom Vollstreckungsgericht angeordnet. Daraufhin erfolgt die Versteigerung der Immobilie des Schuldners. Dazu setzt das Vollstreckungsgericht einen Termin fest zur öffentlichen Versteigerung. Durch das Gericht wird dem Meistbietenden der Zuschlag erteilt. Dieser wird dadurch als neuer Eigentümer anerkannt. Anschließend ordnet das Gericht ein Verteilungstermin an, bei dem die Erstellung eines Verteilungsplanes erfolgt. Durch den Verteilungsplan wird die Verteilung des Erlöses aus der Zwangsvollstreckung zwischen allen Gläubigern geregelt. Meist erfolgt zusammen mit dem antrag einer Zwangsversteigerung auch die Antragstellung auf Zwangsverwaltung.

Zwangsverwaltung

Durch Zwangsverwaltung von Immobilien ist es dem Gläubiger möglich, die Einnahmen die dadurch entstehen, zu erhalten. Bei Vermietung einer Eigentumswohnung erhält der Gläubiger die Mieteinnahmen. Die Zwangsverwaltung wird durch das Gericht per Beschluss angeordnet. Gleichzeitig wird ein Zwangsverwalter bestellt. Bei mehreren Gläubigern wird ein Teilungsplan erstellt. Durch diesen wird die Verteilung der Mieteinnahmen geregelt.

Zwangsvollstreckung

In der Zwangsvollstreckung können titulierte Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden. Staatliche Organe wie das Vollstreckungsgericht sowie der Einsatz von Gerichtsvollziehern werden in der Zwangsvollstreckung tätig. Die ZV wird betrieben nachdem der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, in dem die Vollstreckungsklausel enthalten ist. Der Vollstreckungsbescheid muss dem Schuldner zugestellt werden. Zur Zwangsvollstreckung werden entsprechende Maßnahmen wie Pfändung und Zwangsversteigerung durchgeführt.

Zustellung

Eine Zustellung erfolgt in einer gesetzlichen Form und ist ein zu beurkundender Vorgang. Einer Person wird durch Übergabe ein Schriftstück übermittelt. Ist dieser persönlich nicht anzutreffen kann eine Ersatzzustellung vorgenommen werden. Dabei erfolgt die Übergabe an eine erwachsene der Familie angehörende Person. Das Schriftstück welches zugestellt werden soll kann auch beim zuständigen Postamt hinterlegt werden. Der Empfänger erhält über die dortige Hinterlegung eine Mitteilung. Die Zustellung erfolgt bei der Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Die ordnungsgemäße Zustellung wird mit Datum und Uhrzeit versehen. Um die Fristen bei Widersprüchen zu wahren ist die Zustellung von besonders großer Bedeutung. Der Mahn- sowie der Vollstreckungsbescheid werden auf diese Weise zugestellt.

Diese Ratgeber könnten Sie auch interessieren: