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Geschrieben von: Robert Mertens

Seit 8 Jahren verfasse Ich Ratgeber zum Thema SCHUFA und Bonitätsprobleme

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Unser SCHUFA-FAQ

Hier werden häufige Fragen rund um die SCHUFA beantwortet. Klicken Sie einfach auf die jeweilige Frage um eine kurze Antwort zu erhalten. Sollten Sie noch ausführlichere Informationen suchen, werfen Sie einen Blick in unseren Ratgeber-Bereich.

Wer oder Was ist die SCHUFA?

Bei der Schufa handelt es sich um ein Unternehmen welches kreditrelevante Daten über Endverbraucher sammelt und bündelt. Der Begriff Schufa ist die Kurzform von Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die erste Datenspeicherung erfolgt bereits, wenn ein Bürger sein Bankkonto eröffnet. Dies trifft auf nahezu jeden Menschen zu. Sollte kein Girokonto vorhanden sein könnte das daran liegen, dass eine negative Eintragung in der Schufa vorhanden ist.

Die Schutzgemeinschaft selbst ist nicht an Recherchen zur Datensammlung beteiligt, sie fungiert lediglich als Sammelstelle und übernimmt jene Daten, die von Vertragspartnern übermittelt werden. Darüber hinaus wird auch das Schuldnerverzeichnis berücksichtigt, welches vom Amtsgericht geführt wird. Hier wird festgehalten, wenn ein Bürger eine Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung) abgeben muss.

Die Schufa hat sehr viele Vertragspartner, von denen sie Informationen erhält. Es gehören Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Leasingfirmen, Kauf- und Versandhäuser, Bausparkassen und Strom- sowie Telefonkommunikationsanbieter dazu. Keine Auskünfte hingegen werden von Kreditvermittlern gesammelt, da diese keine aktiven Vertragspartner der Schutzgemeinschaft sind.

Welche Daten gibt die SCHUFA weiter?

Es werden zweierlei Informationen über Sie seitens der Schufa bereit gestellt. Es handelt sich hierbei um so genannte A- und B-Auskünfte. Als B-Auskunft werden Angaben bezeichnet, die sich auf ihr Verhalten als Verbraucher beziehen. Hierzu gehört beispielsweise, ob Sie Raten von Leasingverträgen pünktlich bezahlen oder ob Sie bereits einmal vertragsbrüchig wurden. Mehr Relevanz haben allerdings die A-Auskünfte, denn diese geben Ihre Gesamtbelastung preis. Wenn Sie eine Kreditkarte beantragen oder ein Girokonto abschließen möchten, werden die A-Auskünfte an die Vertragspartner übereignet.

Weiterführend:
Girokonto trotz Schufa
Kreditkarte trotz Schufa
Kredit trotz Schufa
Strom trotz Schufa

Was bedeutet Schufa-Scoring?

Wenn Sie bereits negative Eintragungen bei der Schufa haben, wird für Sie kein Score errechnet. Doch auch wenn Sie sich grundsätzlich an Ihre vertraglichen Pflichten halten und keinerlei Schulden haben, kann Ihre Bonität in Zweifel gezogen werden. Schuld daran ist eine Prognose über Sie, die von der Schufa ausgegeben wird. Der Schufa-Score ist nichts anderes als ein Punktestand, der zwischen einem und 100 Prozent angegeben wird. Ein Computerprogramm berechnet diesen Wert anhand Ihrer sozialen Gesichtspunkte, je niedriger das Ergebnis ist, umso höher ist die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit einer Kreditrückzahlung.

Hierbei geht es gar nicht um Ihre persönlichen Daten, sondern um das Zahlungsverhalten anderer Menschen aus einer Vergleichsgruppe, die ähnliche, soziale Kriterien aufweisen wie Sie. Haben Personen aus dieser Gruppe überdurchschnittlich häufig Kreditraten nicht bezahlt, wirkt sich dies automatisch auf Ihr Scoring aus. Ob Sie einen festen Job haben oder über ein hohes Einkommen verfügen wird bei dieser, rein statischen, Berechnung nicht berücksichtigt.

Sollten Sie Schwierigkeiten aufgrund Ihres Schufa-Scorings bekommen, sollten Sie das Kreditinstitut darauf hinweisen, dass es sich beim Scorewert um einen Statistikwert handelt, der nicht Ihre Finanzen oder Ihr Verhalten repräsentiert. Der Score wird nicht nur einmalig berechnet, sondern pro anfragender Branche. So kann ein Kreditinstitut einen anderen Wert über Sie erhalten, als beispielsweise ein Kommunikationsdienstanbieter.

Unser Ratgeber: Tipps zum Verbessern des SCHUFA-Score

Was wird unter der Schufa-Klausel verstanden?

In nahezu allen Verträgen werden Sie auf eine Schufa-Klausel stoßen, die Sie unterzeichnen müssen. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, dass Ihr Vertragspartner die Angaben über Sie an die Schutzgemeinschaft weitergeben darf. Fast immer wird der Vertrag erst dann gültig, wenn Sie bereit sind die Schufa-Klausel zu akzeptieren. Dennoch können Sie nicht verpflichtet werden, der Datenweitergabe zuzustimmen. Ihr Vertragspartner kann allerdings einen Vertrag mit Ihnen von Ihrer Zustimmung abhängig machen. Akzeptieren Sie die Schufa-Klausel nicht kann es passieren, dass Ihnen kein Handyvertrag genehmigt wird oder Ihr Konto um einige Funktionen (Dispositionskredit, EC-Karte) beschränkt wird.

Vermieter möchte Schufa-Eigenauskunft, was nun?

Es ist zum Trend geworden, dass immer mehr potentielle Vermieter eine Schufa-Eigenauskunft vom künftigen Mieter verlangen und sogar das Mietverhältnis davon abhängig machen. Wenn Sie zwingend eine bestimmte Wohnung beziehen möchten, haben Sie keine Wahl als dem Wunsch des Vermieters nachzukommen. Es handelt sich hierbei aber um eine Form des Missbrauchs, der von der Schufa nicht umgangen werden kann. Sie sollten aber darauf achten, dass Sie sämtliche Informationen unkenntlich machen, die für den Abschluss eines Mietverhältnisses irrelevant sind. Hierzu gehört Ihre Kontonummer ebenso wie Ihre Kreditkartennummern. Es gibt tatsächlich Vermieter, die Geld dafür verlangen, dass Sie Ihre Selbstauskunft auswerten. Sollten Sie diese Zahlung geleistet haben besteht die Möglichkeit, dass Sie das Geld zurückfordern.

Unser Ratgeber: Wohnung mieten trotz Schufa

Was ist eine Schufa Auskunft?

Jeder, der einmal einen Kredit beantragt, einen Kauf auf Raten getätigt oder einen Handyvertrag geschlossen hat, hat im Kleingedruckten wahrscheinlich die SCHUFA-Klausel unterschrieben und sich mit der Weitergabe seiner Daten an dieses Unternehmen einverstanden erklärt.

Die SCHUFA erfasst persönliche Angaben wie Name, Vorname und Geburtsdatum sowie aktuelle und vorherige Anschrift. Weiter sammelt sie Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungs- und Kreditverträge und Bürgschaften. Die Laufzeit der Verträge vermerkt sie ebenso, wie Zahlungsstörungen, Kündigungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Hierzu zählen insbesondere die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder ein Haftbefehl wegen Verweigerung derselben und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Aufgrund all dieser Informationen gibt die SCHUFA bei berechtigtem Interesse ihren Vertragspartnern auf Anfrage Auskunft, ob ein Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen regelmäßig nachkommt (B-Auskunft).

Ihre A-Vertragspartner, zu denen vor allem Banken zählen, erhalten eine umfangreiche Vollauskunft, die die Belastungen des Verbrauchers widerspiegelt. Weiter ermittelt die SCHUFA in einem Punktesystem den sogenannten Score-Wert, mit dem sie die künftige Bonität einschätzt.

Welche Daten werden bei der Schufa gespeichert?

Die Schufa speichert folgende Daten:

  • Meldungen über Probleme mit Kunden im allgemeinen
  • Informationen rund um den Kunden
  • Ist ein Girokonto vorhanden?
  • Besitzt der Kunde Kreditkarten
  • Sind laufende Kredit vorhanden, wenn ja in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit

Wann werden die gesammelten Daten bei der Schufa gelöscht?

Angaben über getilgte Forderungen sowie Kundenkonten des Handels müssen nach drei Jahren gelöscht werden. Girokonten und Kreditkarten sind sofort nach Auflösung, Bürgschaften umgehend nach Tilgung des Kredits zu löschen.

Schufa Einträge vorzeitig löschen lassen

Finanzielle Probleme und daraus resultierende Eintragungen in der Schufa können Ihre Kreditwürdigkeit langfristig beeinflussen. Bislang war es so, dass auch bei erledigten Forderungen eine Speicherzeit von drei Jahren vorgesehen war, erst dann erfolgte eine Löschung. Eine neue Regelung sieht vor, dass einmalige Zahlungsausfälle und Eintragungen in der Schufa schneller gelöscht werden können, um das Finanzleben nicht übermäßig lang und negativ zu beeinflussen. Diese neue Regelung greift allerdings erst für Forderungen, die nach dem 01.07.2012 eingetragen wurden und nicht mehr als 2000 Euro betragen. Des weiteren muss die gesamte Forderung nach maximal sechs Wochen bezahlt werden und der Schutzgemeinschaft als erledigt gemeldet werden. Die Meldung muss seitens des Gläubigers erfolgen. Diese Regelung trifft nicht auf Forderungen zu, die bereits tituliert sind und mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid eingefordert werden.

Unser Ratgeber: Schufa-Eintrag löschen lassen

Was ist die Schufa Score Tabelle?

Der Zusammenhang zwischen der statistischen Ausfallrate und dem Schufa-Score wird in Tabellenform dargestellt, welche man Score-Tabelle nennt. Diese enthält neben dem Score und der zugehörigen Ausfallwahrscheinlichkeit auch einen Kennbuchstaben, von A bis M, der eine schnelle Einstufung in eine Gruppe ermöglicht und der im Allgemeinen als Rating bezeichnet wird.

A umfasst die potenziellen Kreditnehmer mit der geringsten Ausfallwahrscheinlichkeit, M jene mit der höchsten. Die Score-Tabelle enthält auch den Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland pro Ratinggruppe. Etwa vierzig Prozent der potenziellen deutschen Kreditnehmer gehören den Ratings A und B an und haben eine Wahrscheinlichkeit zahlungsunfähig zu werden von unter drei Prozent.

Was versteht man unter Bonität / Bonitätsprüfung?

Mit der Bonitätsprüfung wird die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers ermittelt. Es gibt 2 Kriterien nach dem die Banken Ihre Auswahl treffen: persönliche Kreditwürdigkeit und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit. Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit steht im Vordergrund bei der Analyse der Kreditwürdigkeit.

Ausfallwahrscheinlichkeiten in 8 Stufen

  • Ausgezeichnete Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 0,10 %
  • Sehr gute Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 0,44 %
  • Gute Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 0,99 %
  • Mittlere Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 1,87 %
  • Angespannte Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 6,94 %
  • ehr schwache Bonität: Ausfallwahrscheinlichkeit 17,27 %
  • Massive Zahlungsverzüge: Bonitätsindex 500
  • Harte Negativmerkmale: Bonitätsindex 600

Was sind Negativmerkmale bei der Schufa?

  • Kündigungen von Kontoverbindungen der Bank
  • Rücklastschriften und ungedeckte Schecks
  • Kreditkartenmissbrauch
  • Mahnbescheide
  • Zwangsvollstreckung
  • Lohnabtretungen

Was sind Positivmerkmale bei der Schufa?

  • Anträge für eine Kontoeröffnung
  • Kontoeröffnung selbst
  • Kreditantrag sowie genehmigte Kredite
  • Abschluss von Kreditrückzahlungen
  • Pünktliches erfüllen von Verträgen (bspw.: Handy-, Internet- und Kreditkartenzahlugen)

Unser Ratgeber: Tipps zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit

Schufa Selbstauskunft einholen, aber wie?

Jeder Bürger hat heute das Recht eine Schufa Selbstauskunft einzuholen. Sie müssen sich auf dem Schufa Onlineportal www.meine-schufa.de anmelden. Nach erfolgreicher online Registrierung bekommt jeder Kunde seinen eigenen Schufa Account. Die Anmeldung erfolgt mit dem Benutzername und einem Passwort. Umsonst ist diese Auskunft nicht, momentan wird eine Gebühr von 15,60 inklusive 19% MwSt. Mit dem Online-Account erhält der Kunde einen Onlinezugang zu seinen persönlichen Daten, die er jederzeit über das Internet abfragen kann. Dem Online Account liegen noch weitere nützliche Funktionen und Dienstleistungen bei.

Unser Ratgeber: Schufa Selbstauskunft kostenlos beantragen

Was kann ich tun, falls diese Daten nicht stimmen?

Trotz aller Vorsicht kommt es vor, dass falsche Einträge in der Schufa entstehen und Sie negativ belasten. Der erste Schritt sollte die Klärung mit der jeweiligen Bank oder dem Gläubiger sein, ist dies erfolglos, kann ein Rechtsanwalt die Löschung gerichtlich durchsetzen. Eine Anleitung zum löschen eines Schufa-Eintrags finden Sie hier.

Eine weitere Hilfsmöglichkeit ist ein Anruf beim Ombudsmann der Schutzgemeinschaft. Es handelt sich hierbei um eine Schlichtungsstelle, die kostenlos für Verbraucher arbeitet. Es wird neutral überprüft, in wie weit Differenzen zwischen Schufa und Verbraucher bestehen oder ob Missverständnisse vorherrschen. Der Ombudsmann kann einen Schiedsspruch aussprechen, wenn der Verbraucher einen Nachteil aufgrund der Schufa erlitten hat.

Die Angelegenheit muss dann bereinigt und richtig gestellt werden. Er hat die Möglichkeit durchzusetzen, dass die Daten korrigiert und beim entsprechenden Vertragspartner geprüft werden. Sollte der Ombudsmann zu dem Schluss kommen, dass das Verhalten und die Daten der Schufa korrekt sind, wird der den Sachverhalt für den Verbraucher verständlich erklären. Während eines laufenden Verfahrens sind Verjährungsansprüche ruhend gestellt.

Den Ombudsmann erreichen Sie unter dieser Anschrift:

Ombudsmann der Schufa
Postfach 5280
65042 Wiesbaden